Der Bundestag hat Verbesserungen für SED-Opfer und Heimkinder beschlossen. (Archivbild)
epd-bild/Juergen Blume
30 Jahre nach der Maueröffnung kämpfen immer noch viele Menschen aus der ehemaligen DDR um ihre Anerkennung als politisch Verfolgte. Die Ausgleichszahlungen für Nachteile und politische Haft werden jetzt verbessert. Es bleiben aber Lücken.
24.10.2019

Opfer politischer Verfolgung in der DDR werden bessergestellt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in Berlin ein Gesetz, mit dem die sogenannten Opferrenten erhöht und die Fristen für Anträge auf Rehabilitierung aufgehoben werden. Auch ehemalige Heimkinder werden bessergestellt.

Einkommensunabhängige Ausgleichszahlungen für eine rechtsstaatswidrige Inhaftierung in der DDR steigen von 214 auf 240 Euro monatlich. Die SED-Opferrenten, die nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gezahlt werden, erhöhen sich von 300 auf 330 Euro im Monat. Zugleich wird die Voraussetzung für eine solche Rente von mindestens 180 Tagen Haft auf 90 Tage Haft gesenkt.

Bisher können Betroffene Anträge auf strafrechtliche, berufliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nur bis Ende dieses oder kommenden Jahres stellen. Drei Jahrzehnte nach dem Ende des SED-Unrechtsregimes gingen die Antragszahlen zwar zurück, doch sei die Rehabilitierung nicht abgeschlossen, heißt es im Gesetz. Daher werden die Fristen aufgehoben.

Ansprüche künftig leichter durchsetzen

Menschen, die als Kinder oder Jugendliche aus politischen Gründen in Kinderheimen untergebracht oder in Jugendwerkhöfen umerzogen wurden, soll es erleichtert werden, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das gilt auch für Menschen, die als Kinder in Heime kamen, weil ihre Eltern verfolgt und inhaftiert waren.

Ihre Rehabilitierung wird bislang vor allem durch das Fehlen von Unterlagen wie Jugendhilfeakten, aber auch das damals geringe Alter der Betroffenen behindert. Künftig sollen Gerichte die Verfolgung unter bestimmten Voraussetzungen einfacher feststellen können. Von 1949 bis 1989 gab es Schätzungen zufolge rund 300.000 unter 18-Jährige, die in der DDR Kinderheime oder Jugendwerkhöfe durchlaufen mussten.

Ausgleichsleistungen gibt es künftig auch für politisch verfolgte Schülerinnen und Schüler, die Nachteile in Ausbildung und Beruf hatten. Außerdem sollen Opfer staatlicher Zersetzungsmaßnahmen rehabilitiert und ihr Leid mit einer einmaligen Ausgleichszahlung von 1.500 Euro anerkannt werden.

Grüne: Verbesserungen reichen nicht aus

Die Grünen erklärten, das Gesetz gehe in die richtige Richtung. Die Verbesserungen für ehemalige Heimkinder reichten aber nicht aus. Die zuständige Abgeordnete Monika Lazar sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Rehabilitierung werde zwar vereinfacht, doch erhielten Betroffene, deren Anträge bereits abgelehnt worden seien, keine Möglichkeit, erneut einen Antrag zu stellen.

Es könne nicht sein, dass für diese Menschen gelte: "Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben", sagte Lazar in der abschließenden Debatte und forderte die Bundesregierung auf, alle Gerechtigkeitslücken zu schließen. 29 Jahre nach der Wiedervereinigung müssten alle Opfergruppen anerkannt und berücksichtigt werden.

Abgeordnete aller Oppositions-Fraktionen hielten den Koalitionsfraktionen Union und SPD zugute, dass das Gesetz, das noch die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) auf den Weg gebracht hatte, im Verlauf der parlamentarischen Beratungen deutlich verbessert worden sei. Grüne und Linke enthielten sich dennoch der Stimme, weil ihnen die Änderungen nicht ausreichen. Die AfD lehnte das Gesetz ab, außer Union und SPD stimmte auch die FDP zu.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind bis Ende vergangenen Jahres 82.570 Anträge auf die besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) gestellt worden. 41.665 Menschen bezogen zu diesem Zeitpunkt eine solche Rente.

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