Eine freiberufliche Hebamme (li.) mit Mutter und Kind (Archivbild)
epd-bild / Detlef Heese
Reform der Hebammen-Ausbildung: Künftig sollen angehende Hebammen ein duales Studium mit einem hohen Praxisanteil absolvieren.
27.09.2019

Hebammen müssen künftig an die Uni. Mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend ein Gesetz zur Reform der Hebammen-Ausbildung. Es sieht für alle zukünftigen Geburtshelferinnen und Geburtshelfer ein duales Studium mit einem hohen Praxisanteil vor. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Vergütung während des Studiums

Bislang werden Hebammen an Hebammenschulen ausgebildet. Voraussetzung ist die mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Künftig soll eine zwölfjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung sein. Das duale Studium soll in Vollzeit mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern. Die angehenden Hebammen sollen während des Studiums eine Vergütung erhalten.

Der medizinische Fortschritt eröffne neue Möglichkeiten in der Diagnostik, Therapie, Prävention, Rehabilitation und Pflege, heißt es in dem Gesetz. Auch die Digitalisierung verändere die Gesundheitsversorgung. Mit dem Gesetz wird zugleich eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danach muss die Ausbildung spätestens bis Januar 2020 reformiert werden.

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