Paketzusteller bei der Arbeit (Archivbild)
epd-bild/Daniel Peter
Schwarzarbeit und Sozialbetrug: Jedes sechste überprüfte Beschäftigungsverhältnis in der Paketbranche ist kritisch. Die Bundesregierung will das mit einem neuen Gesetz ändern.
18.09.2019

Die Bundesregierung will Schwarzarbeit und Sozialbetrug in der Paketbranche mit einem neuen Gesetz stoppen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss, das auf den Weg gebrachte Paketboten-Schutz-Gesetz solle der Ausbeutung in der Branche einen Riegel vorschieben. Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche sei nicht mehr akzeptabel. "Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen", unterstrich der Minister.

Mit dem neuen Gesetz wird die sogenannte Generalunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt. Die Regelung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau angewendet wird, soll die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.

Anhaltender Wachstum des Onlinehandels

Eine bundesweite Razzia des Zolls hatte nach Angaben der Bundesregierung im Februar 2019 ergeben, dass jedes sechste überprüfte Beschäftigungsverhältnis in der Branche "tendenziell kritisch" gewesen sei. Dazu habe auch das seit Jahren anhaltende Wachstum des Onlinehandels beigetragen. In der Folge seien die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. "Dabei kommt es unter anderem zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten", sagte Heil.

Bei der Generalunternehmerhaftung gilt: Wer einen Auftrag annimmt und an ein anderes Unternehmen weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und sind sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, steht der Hauptunternehmer ein.

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