Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (li.) und der Trierer Bischof Stephan Ackermann (re.), Beauftragter der DBK für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. (Archivbild)
epd-bild/Harald Oppitz/KNA-Bild
Die Übereinkunft zwischen den katholischen Bischöfen und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals verzögert sich bis Ende des Jahres.
17.09.2019

Dies teilten die katholische Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, am Dienstag nach einem Treffen mit. Die Beratungen hatten bereits am Montag stattgefunden.

Nach der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie im September 2018 hatte die Bischofskonferenz eine enge Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten Rörig vereinbart. Im Mai hatte bereits ein erstes Treffen stattgefunden, an der der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, und Rörig teilgenommen hatten.

Damals hatte man vereinbart, sich bis Herbst auf verbindliche Regeln einigen zu wollen, nach denen die 27 katholischen Bistümer den Missbrauchsskandal aufarbeiten wollen: etwa wie Betroffene beteiligt werden sollen und wie der Zugang zu Kirchenarchiven und Akten organisiert werden kann. In der kommenden Woche treffen sich die katholischen Bischöfe in Fulda zu ihrer Herbstvollversammlung.

Weiterer Termin vor Jahresende

Die Beratungen hätten schlicht länger gedauert als geplant, teilte ein Sprecher des Unabhängigen Beauftragten dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag mit. Es sei bereits ein weiterer Termin vor Jahresende vereinbart. Man sei zuversichtlich, dass eine Einigung über Eckpunkte bis Ende 2019 erreicht werden könnte, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung.

Weitgehende Übereinstimmung gebe es etwa bei den Fragen der Betroffenenbeteiligung und den strukturellen Rahmenbedingungen einer unabhängigen Aufarbeitung. "Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Kommissionen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der Diözesen und mit vergleichbarer Struktur eingerichtet werden. Die Mitgliedschaft von Betroffenen, unabhängigen Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis sowie Verwaltung und Justiz soll uneingeschränkt sichergestellt werden", sagte Rörig.

Auch die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) arbeitet gerade zusammen mit dem Unabhängigen Beauftragten an einer Vereinbarung bis Ende des Jahres. Anfang September hatten sich Vertreter der EKD mit Rörig in Berlin getroffen. In der katholischen Kirche gab laut der MHG-Studie zwischen 1946 und 2014 3.677 minderjährige Missbrauchsopfer. In der EKD sind bislang seit 1950 etwa 600 Missbrauchsfälle bekannt.

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