Wohnkomplex der Hilfswerk-Siedlung Berlin in Berlin-Wilmesdorf
epd-bild/Jürgen Blume
Der vom Land Berlin geplante Mietendeckel sorgt weiter für Diskussionen. Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält den Mietendeckel für verfassungswidrig, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) berichteten.
06.09.2019

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) stellte unterdessen noch Änderungen am aktuellen Entwurf in Aussicht.

Laut der Funke Mediengruppe kommt der langjährige Verfassungsgerichtspräsident Papier in einem Rechtsgutachten im Auftrag des GdW - Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen - zu der Einschätzung, dass der Bund für das von ihm geregelte soziale Mietpreisrecht eine Vollkompetenz besitzt. "Landesverfassungsrecht kann die grundgesetzliche Kompetenzverteilung weder sprengen noch zu deren Auslegung etwas beitragen", zitierte die Funke Mediengruppe aus der Stellungnahme.

Der Bund habe unter anderem mit der 2015 verabschiedeten Mietpreisbremse und der Anwendung des Bestellerprinzips für Mietwohnungen von seinen Gesetzgebungskompetenzen beim sozialen Mietrecht Gebrauch gemacht, heißt es in dem Zeitungsbericht. Die bundespolitisch geregelte Mietpreisbremse sieht unter anderem vor, dass in Gebieten mit einem Mangel an bezahltem Wohnraum die Mieten binnen drei Jahre maximal um 15 Prozent steigen dürfen.

Papier: "Sperrwirkung" des Bundesrechtes

Diese Regelung wäre durch einen Mietendeckel ausgehebelt. Für Gutachter Papier greife in diesem Fall eine "Sperrwirkung" des Bundesrechts: "Die bundesstaatliche Kompetenzordnung verpflichtet alle rechtsetzenden Organe, ihre Regelungen so aufeinander abzustimmen, dass die Rechtsordnung nicht aufgrund unterschiedlicher Anordnungen widersprüchlich wird", wird Papier weiter zitiert. Der Gutachter komme deshalb zu dem Schluss: "Die Länder, somit auch der Landesgesetzgeber von Berlin, verfügen nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels."

Unterdessen schließt Berlins Regierender Bürgermeister Müller Änderungen an den Plänen zum Mietendeckel nicht aus. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf sei "ein Zwischenstand", der noch nicht schlussverhandelt ist und "mit dem auch die arbeiten können, die den Mietendeckel kritisch sehen", sagte Müller dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitag). Das Verfahren beginne jetzt erst gerade.

Zudem verwies Müller darauf, dass die Debatte zur Mietgesetzgebung sowie über neue regulierende und eingreifende Instrumente über die Hauptstadt hinausgehe: "Weil man erkennen muss, dass das, was wir in Berlin diskutieren, kein Einzelfall ist, sondern es wird in allen großen Städten diskutiert, in Frankfurt, in München." Damit müssten private Investoren umgehen. "Deshalb müssen wir genau den Weg finden, dass einerseits diese Mietdämpfung möglich ist und andererseits Investitionen", betonte der SPD-Politiker.

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