Kindesmissbrauch (gestelltes Themenfoto)
epd-bild / Steffen Schellhorn
Im Prozess um den vielfachen Kindesmissbrauch in Lügde soll am Donnerstag das Urteil gegen die zwei Hauptangeklagten verkündet werden.
04.09.2019

Für den 56-jährigen Haupttäter hat die Detmolder Staatsanwaltschaft eine 14-jährige Freiheitsstrafe gefordert, für den 34-Jährigen Mitangeklagten eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Beide Männer sollen nach Forderungen der Staatsanwaltschaft anschließend in Sicherungsverwahrung. Gutachter hatte die Hauptangeklagten als voll schuldfähig eingestuft. (AZ: 23 KLs 14/19)

Der Deutsche Kinderschutzbund in NRW mahnte für das Urteil "ein klares Signal gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder" an. "Gerade für die Opfer ist es wichtig, dass sie sich zukünftig sicher fühlen können, und auch andere Kinder brauchen Schutz", sagte Landesgeschäftsführerin Krista Körbes am Mittwoch in Wuppertal mit Blick auf eine mögliche Sicherungsverwahrung der Angeklagten nach einer Haftstrafe. Nach der juristischen Aufarbeitung müssten nun Konsequenzen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene folgen.

Kinderschutzbund fordert Konsequenzen

Um Kinder besser schützen zu können, sei eine koordinierte Zusammenarbeit der zuständigen Stellen nötig, forderte der Kinderschutzbund. Zudem müsse bundesländerübergreifend zwischen Ermittlungsbehörden und Jugendhilfe aufgearbeitet werden, wie es zu den Fehlern in der Beurteilung des Lügder Missbrauchsfalles kommen konnte.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 56-jährigen Mann, der auf einem Campingplatz im lippischen Lügde nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen lebte, und den 34-jährigen Mitangeklagten des Kindesmissbrauchs mit Herstellung von Kinderpornografie in mehr als 450 Fällen. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter sollen mehr als 40 Kinder im Alter zwischen vier und 13 Jahren über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Unter den Opfern war auch das Pflegekind des Hauptverdächtigen. Die beiden Männer haben die ihnen vorgeworfenen Taten überwiegend gestanden.

Ein 49-jähriger Mitangeklagter aus dem niedersächsischen Stade war in einem abgetrennten Verfahren bereits am 17. Juli wegen Anstiftung zum schweren Missbrauch und Beihilfe zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden (AZ: 23 KLs 20/19). Der Mann soll über Webcam-Übertragungen am Kindesmissbrauch teilgenommen haben.

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