Oft übernehmen Angehörige die Pflege ihrer Familienmitglieder.
epd-bild/Juergen Blume
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert ein "Familienpflegegeld" zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Die Regelung solle sich am Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz orientieren, hieß es in einer Erklärung vom Dienstag.
03.09.2019

Der Verband reagierte auf neue Daten des Statistischen Bundesamts über die große Zahl von Pflegebedürftigen, die von engen Angehörigen daheim versorgt werden. Auch die Linkspartei mahnte Reformen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen an. Laut Statistischem Bundesamt wird der ganz überwiegende Teil pflegebedürftiger Menschen in den eigenen vier Wänden betreut. Das teilte das Amt aus Anlass des bundesweiten Aktionstages "Pflegende Angehörige" am 8. September mit. Insgesamt 3,41 Millionen Menschen waren Ende 2017 gemäß Pflegeversicherungsgesetz hilfsbedürftig.

Aus den Angaben geht hervor, dass gut drei Viertel (76 Prozent oder 2,59 Millionen) aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden. Davon wurden 1,76 Millionen Menschen in der Regel allein durch enge Angehörige gepflegt. Weitere 830.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, sie wurden jedoch teilweise oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt. Knapp ein Viertel aller Pflegebedürftigen (24 Prozent oder 820.000 Menschen) wurden dauerhaft in Pflegeheimen betreut.

Rechtsanspruch auf Freistellung gefordert

Der Paritätische wirbt für einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung. Darüber hinaus forderte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider die Stärkung von Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger, wie Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

"Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung", sagte Schneider. Es könne nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Der Verband fordert einen verbindlichen Rechtsanspruch auf eine drei Jahre befristete Familienpflegezeit. Die Höhe der Lohnersatzleistung würde wie beim Elterngeld im Regelfall 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen, höchstens jedoch 1.800 Euro.

Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Linksfraktion, verwies darauf, dass professionelle Pflegeangebote fehlten oder nicht bezahlbar seien. Deshalb pflegten fast 2,6 Millionen Angehörige zu Hause. "Sie brauchen ein umfassendes System sozialer Sicherung und mehr Unterstützung", sagte Zimmermann. "Warum es dazu in der Konzertierten Aktion Pflege keine eigene Arbeitsgruppe gab, ist nicht zu verstehen."

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