Mauergedenkstätte in der Bernauer Strasse: 30 Jahre nach dem Mauerfall kämpfen noch viele SED-Opfer um eine Rehabilitierung (Archivbild)
epd-bild / Rolf Zoellner
30 Jahre nach dem Mauerfall kämpfen noch viele SED-Opfer um eine Rehabilitierung. Der Bundestag will in diesem Jahr eine Gesetzesnovelle verabschieden. Brandenburgs Diktaturbeauftragte Nooke sieht aber noch Änderungsbedarf.
27.08.2019

Die Brandenburger Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Maria Nooke, hat sich für eine Besserstellung von SED-Opfern ausgesprochen. Ein Großteil der ehemals politisch Verfolgten der DDR erhalte nur unzureichende Unterstützung, sagte Nooke am Dienstag in Berlin. Sie sprach sich für Änderungen am Entwurf für eine Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze aus.

Nooke sprach von einer widersprüchlichen Botschaft 30 Jahre nach dem Mauerfall, "wenn einerseits an Gedenktagen regelmäßig an diejenigen erinnert wird, die sich mutig für demokratische Veränderungen eingesetzt haben, manche gar ihr Leben riskierten, es andererseits aber an Verständnis und ausreichender Unterstützung fehlt". Viele Betroffene seien bis heute in einer gesundheitlich und sozial schwierigen Lebenssituation.

Vorliegender Gesetzentwurf nicht ausreichend

Nooke monierte, der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung sei nicht ausreichend und greife zu kurz. Zugleich begrüßte sie aber die geplante Entfristung der Rehabilitierungsgesetze, die nach den bisherigen Regelungen zum Ende des Jahres auslaufen würden. Am 11. September gibt es zu den Gesetzesvorhaben eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, bei der Nooke ihre Vorschläge erläutern will.

So enthalte die geplante Gesetzesnovelle weiterhin Gerechtigkeitslücken. Diese beträfen etwa ehemalige Heimkinder, die wegen der politisch motivierten Inhaftierung ihrer Eltern in ein Heim eingewiesen wurden. "Die gravierenden lebenslangen Folgen für deren Kinder werden bisher nicht als rechtsstaatswidrig gewertet", sagte die Aufarbeitungsbeauftragte.

Zudem würden politische Gefangene mit einer Haftdauer von weniger als 180 Tagen schlechter gestellt als politische Gefangene mit einer längeren Haftdauer. Das sei nicht nachvollziehbar, sagte Nooke.

Bundesweit einheitliche Lösung angemahnt

Sie rechnet mit schätzungsweise bis zu rund 120.000 Menschen, die nach der Gesetzesnovelle in ihrem Sinne potenziell anspruchsberechtigt wären. 2017 stellten bundesweit den Angaben zufolge 1.913 Frauen und Männer einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung, 136 Menschen einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 1.017 einen Reha-Antrag wegen beruflicher Benachteiligungen.

Brandenburgs Bevollmächtigter beim Bund, Staatssekretär Thomas Kralinski (SPD), mahnte eine bundesweit einheitliche Lösung an, die durch die Gesetzesnovelle möglich wäre. "Noch immer erhalten nicht sämtliche von einer politischen Verfolgung in der DDR Betroffenen gleichermaßen und im ausreichenden Umfang einen sozialen und finanziellen Ausgleich für das erlittene Unrecht und die daraus resultierenden Folgen." Brandenburg hatte nach eigenen Angaben als erstes Bundesland einen Härtefallfonds eingeführt, der betroffene in besonderen Notsituationen Unterstützung bietet.

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