Sammelabschiebung vom Münchner Flughafen (Archivbild)
epd-bild/Lukas Barth
Straffällig gewordene Ausländer werden häufiger aus Deutschland ausgewiesen als vor den Gesetzesverschärfungen vor drei Jahren. Die Linksfraktion sieht darin eine unzulässige Doppelbestrafung.
23.08.2019

Seit drei Jahren steigt die Zahl der Ausweisungen straffällig gewordener Ausländer aus Deutschland. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Danach ergingen im vergangenen Jahr 7.408 sogenannte Ausweisungsverfügungen. 2017 waren es 7.374, im Jahr 2016 wurden 5.049 Ausländer ausgewiesen. Die Steigerungen sind nach Angaben der Bundesregierung unter anderem auf die Verschärfung des Ausweisungsrechts zurückzuführen.

Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres haben den Angaben zufolge, über die zuerst die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Freitag) berichtet hatte, bereits 4.666 Menschen eine Ausweisungsverfügung erhalten. Die meisten Ausweisungen wurden gegen Bürger osteuropäischer Staaten ausgesprochen. In den Jahren zuvor wurden jeweils rund 4.000 Ausländer des Landes verwiesen. 2015, vor der Verschärfung des Ausweisungsrechts, waren es 3.604. Im Jahr 2010 beispielsweise erhielten 4.247 Ausländer eine Ausweisungsverfügung.

Gesetzliche Verschärfungen

Insgesamt halten sich den Angaben zufolge momentan 29.288 ausgewiesene Ausländer in Deutschland auf. Die einzelnen Bundesländer setzen das Instrument der Ausweisung unterschiedlich stark ein: Während in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr 1.589 Ausweisungen verzeichnet wurden, sind es in Mecklenburg-Vorpommern zwölf gewesen.

Seit Frühjahr 2016 können straffällig gewordene Ausländer leichter ausgewiesen werden. Die gesetzlichen Verschärfungen waren eine Reaktion auf sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht 2015/2016 und wurden im Zusammenhang mit der Asylgesetzen verabschiedet. So kann seitdem beispielsweise auch eine Bewährungsstrafe eine Ausweisung auslösen.

Linken-Politikerin kritisierte die Ausweisungspraxis

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte die Ausweisungspraxis: "Ausweisungen stellen eine ungerechte Doppelbestrafung dar, die nur Ausländerinnen und Ausländern droht", erklärte sie. Häufig seien Menschen betroffen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. "Diese fatale Entwicklung muss unbedingt gestoppt werden", forderte Jelpke.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass 16 Prozent der Personen, die ausgewiesen werden sollen, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen. 30 Prozent haben ein befristetes Aufenthaltsrecht, weitere 23 Prozent eine Duldung. Knapp 32 Prozent besitzen kein Aufenthaltsrecht oder befinden sich im Asylverfahren.

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