Original Contergan-Packung mit Contergan Tabletten (Archivbild)
epd-bild / Joker / Jörg Loeffke
Contergan-Geschädigte haben einen Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf höhere Entschädigungszahlungen für die Anerkennung von Gefäßschäden.
09.07.2019

Das Kölner Verwaltungsgericht wies Forderungen von Klägern nach weiteren Zahlungen für fehlende Blutbahnen oder verlagerte Nervenbahnen zurück. Es gebe keine gesicherten Erkenntnisse, dass der Wirkstoff Thalidomid, den die Mütter der Kläger während ihrer Schwangerschaft einnahmen, auch zu signifikant häufig auftretenden Gefäßanomalien geführt habe, erläuterte das Gericht am Dienstag. (AZ: 7 K 5034/16, 7 K 9909/16, 7 K 9912/16 und 7 K 2132/17).

Die Opfer erhalten bereits wegen körperlicher Fehlbildungen und orthopädischer Schäden finanzielle Leistungen aus den Mitteln der öffentlich-rechtlichen Conterganstiftung.

Rund 60 Jahre nach der Markteinführung des damaligen Schlafmittels Contergan fehlten derzeit Erkenntnisse zur Wirkung von Thalidomid auf die embryonale Entwicklung, erklärte das Gericht weiter. Eine gesicherte Grundlage bestehe nur in Bezug auf die allgemeine Wirkung des Stoffs, dem in der Tumorbekämpfung eine hemmende Wirkung zugeschrieben werde.

Keine Leistung "auf Verdacht"

Um diese Erkenntnislücke zu schließen, habe die Conterganstiftung eine sogenannte Gefäßstudie angestoßen, um zu ermitteln, ob Gefäßanomalien in der Gruppe der Contergan-Geschädigten signifikant häufiger auftreten, hieß es. Die Stiftung sei damit zunächst ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht geworden. Schwierigkeiten bei der Gestaltung des Studiendesigns und der Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Probanden seien ihr nicht anzulasten und könnten nicht zur Folge haben, dass eine Leistung "auf Verdacht" zu gewähren sei, befanden die Richter.

Weil die Stiftung den Fortschritt der Vorarbeiten zur Studie nachvollziehbar dargestellt habe, habe das Gericht auch keinen Anlass für eine eigene Beweiserhebung gesehen, hieß es. Selbst durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten könnten die angesprochenen statistischen Daten nicht erhoben werden.

Betroffene heute zwischen 55 und 60 Jahre alt

Das Gericht verwies zudem darauf, dass bereits teilweise vorangegangene gleich gelagerte Antragsverfahren der Kläger bestandskräftig abgeschlossen waren und nach Überzeugung des Gerichts kein Anlass für ein Wiederaufgreifen bestand.

Das Medikament Contergan der Firma Grünenthal war von 1957 bis 1961 auf dem Markt. Insgesamt kamen wegen des Schlafmittels rund 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt, die Hälfte von ihnen in Deutschland. Das Geld aus einem damals von Grünenthal mit den betroffenen Eltern geschlossenen Vergleichs floss in eine Stiftung, die 1972 auch mit Bundesmitteln gegründet wurde. Sie betreut rund 2.700 Betroffene, die heute in der Regel zwischen 55 und 60 Jahre alt sind.

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