Die ehemalige innerdeutsche Grenze in Sachsen-Anhalt (Archivbild)
epd-bild / Norbert Neetz
Der sachsen-anhaltische Landtag hat die Sicherung des sogenannten Grünen Bandes als Nationales Naturmonument auf den Weg gebracht.
21.06.2019

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen zur Sicherung des ehemaligen Todesstreifens an der innerdeutschen Grenze wurde am Freitag in den Landtag eingebracht und nahezu einstimmig - bei lediglich einer Enthaltung - in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Der einstige Grenzstreifen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze soll mit dem Gesetz als Nationales Naturmonument unter Schutz gestellt werden. Das Nationale Naturmonument wird den Angaben zufolge eine Fläche von 4.754 Hektar und eine Länge von 343 Kilometern haben.

Wertvolle Lebensräume

Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) sagte, der ehemalige Todesstreifen sei ein Symbol des Kalten Krieges gewesen, an dem sich die hochgerüsteten Mächte gegenüber gestanden hätten. Inzwischen hätten sich dort wertvolle Lebensräume entwickelt. Die Landesregierung werde alles daran setzen, die Ausweisung des Gebietes bis zum 30. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November abzuschließen.

Sachsen-Anhalt verfügt nach Thüringen mit 343 Kilometern über den zweitlängsten Abschnitt der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Der Freistaat Thüringen hatte seinen 763 Kilometer langen Anteil am Grünen Band bereits am 9. November 2018 zum Nationalen Naturmonument erklärt.

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