Neigt sich die Waage der Justitia?
epd-bild/Heike Lyding
Das Werbeverbot für Schwangerschaftsanbrüche wurde gelockert. Heute müssen sich erstmals nach der Neuregelung zwei Medizinerinnen vor Gericht verantworten.
14.06.2019

Erstmals nach der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a müssen sich heute in Berlin zwei Ärztinnen vor Gericht verantworten. Gegen die beiden Gynäkologinnen wird am Amtsgericht Tiergarten wegen des Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verhandelt. Frauenrechtlerinnen haben zu einer Protestkundgebung aufgerufen.

Lockerung des Werbeverbots im Februar

Der Prozess gegen die beiden Berlinerinnen ist der erste seit der Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsanbrüche durch den Bundestag im Februar. Ärztinnen und Ärzten ist es demnach zumindest erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen, etwa über die Methoden, müssen sie aber an dafür befugte Stellen verweisen.

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