Aktionstag gegen Paragraf219a (Archivbild)
epd-bild/Rolf K. Wegst
Nach der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a müssen sich zwei Berliner Ärztinnen vor Gericht verantworten.
23.05.2019

Gegen die beiden Gynäkologinnen wird am 14. Juni vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen des Verstoßes gegen Paragraf 219a, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorsieht, verhandelt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin bestätigte. Bislang sei nur ein Verhandlungstag anberaumt.

Der Prozess gegen die beiden Berlinerinnen gilt als der erste seit der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a im Februar. Vor Gericht stehen laut Medienberichten die Berliner Frauenärztin Bettina Gaber und ihre Kollegin. Auf der Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis heißt es: "Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber." Die Strafanzeige gegen die beiden Ärztinnen war im vergangenen Jahr und damit vor der Neuregelung von 219a eingereicht worden.

Reform des Gesetzes

Der Bundestag hatte nach langem Ringen im Februar eine Reform des Gesetzes und damit eine Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsanbrüche beschlossen. Ärzten ist es demnach künftig erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen, etwa über Methoden, müssen sie aber an dafür befugte Stellen verweisen.

Die Opposition lehnte den Kompromiss ab. Bei einer Veranstaltung des Deutschen Frauenrates am Mittwoch hatte auch die frühere Gesundheitsministerin und ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) den Paragrafen 219a scharf kritisiert. Frauen werde unterstellt, "dass wir nicht in der Lage sind, zwischen Information und Werbung zu unterscheiden", sagte Süssmuth.

Eine bundesweite Debatte um den Paragrafen hatte sich zuerst an der Anklage und der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel entzündet. Die Gynäkologin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Das Landgericht Gießen bestätigte im Oktober 2018 das Urteil der Vorinstanz. Nun liegt der Fall zur Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt.

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