Trauerkundgebung im Juni 2018 für Susanna in Mainz
epd-bild/Maik Reuss
Im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz soll am 3. Juli das Urteil gesprochen werden. Das teilte das Landgericht Wiesbaden am Donnerstag mit.
23.05.2019

Angeklagt wegen Mordes und Vergewaltigung ist in dem seit 12. März laufenden Verfahren der 22 Jahre alte Iraker Ali B. Der abgelehnte Asylbewerber hat vor Gericht gestanden, das Mädchen getötet zu haben. Die vorausgegangene Vergewaltigung bestreitet er dagegen.

Am Mittwoch sagte aber ein ehemaliger Mithäftling des Angeklagten aus, dieser habe ihm gegenüber auch die Vergewaltigung zugegeben. Das Gericht will laut der Mitteilung vom Donnerstag bei einem weiteren Verhandlungstermin am 19. Juni die Beweisaufnahme abschließen. Für den 26. Juni sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgesehen und für den 3. Juli die Urteilsverkündung.

Ali B., der in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft wohnte, hatte sich Tage nach Susannas gewaltsamem Tod zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern in seinen Heimatort im kurdischen Teil Iraks abgesetzt. Von den dortigen Behörden wurde er aber festgenommen und der Bundespolizei übergeben, deren Chef Dieter Romann ihn persönlich nach Deutschland zurückbrachte. Das Mädchen war am 23. Mai 2018 getötet worden, ihre Leiche wurde aber erst Tage später in einem mit Erde und Ästen bedeckten Erdloch nahe eines Bahndamms in Wiesbaden-Erbenheim gefunden.

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