Berlin (epd). Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg, die vom Parlament noch beraten werden muss. Demnach dürfen Wölfe künftig getötet werden, wenn ein "ernster" Schaden vorhanden ist oder droht. Bislang ist das nur bei "unzumutbarer" oder "existenzgefährdender" Belastung erlaubt.
Den Abschuss muss in jedem Fall die zuständige Landesbehörde genehmigen, die dabei einen gewissen Ermessensspielraum haben soll. Betroffen sind den Angaben zufolge vor allem die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und teilweise auch Nordrhein-Westfalen.
Kompromiss als erster Schritt
Die auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung ist ein Kompromiss zwischen Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), der den Schutz des Wolfes und das Interesse von Nutztierhaltern in Einklang bringen soll. Klöckner wertete den Entwurf als "ersten Schritt in die richtige Richtung".
Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist die Zahl der von Wölfen verwundeten oder gerissenen Tieren in den vergangenen Jahren stark gestiegen. 2014 lag sie bei 33, 2014 bei knapp 400, 2017 schon bei mehr als 1.600, die überwiegende Mehrheit davon waren Risse von Schafen. Die wirtschaftlichen Schäden konnten nicht beziffert werden. Nach den Monitoringzahlen aus dem vergangenen November gibt es in Deutschland 73 Wolfsrudel und 30 Wolfspaare.
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