Brüssel, Straßburg (epd). So urteilte der Straßburger Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in einem Fall, bei dem Rumänien zwei Kinder zu ihrem Vater nach Italien zurückschicken wollte. Die rumänischen Behörden hatten laut EGMR argumentiert, der Mann habe nicht oft genug Gewalt ausgeübt, als dass dies eine schwere Gefahr für die Kinder bilde. (AZ: 49450/17)
Die Mutter und die Kinder waren nach einem Urlaub in Rumänien nicht zu dem Mann nach Italien zurückgekehrt, erläuterte der EGMR. Daraufhin habe der Vater die Rückkehr der Kinder unter Verweis auf ihren normalen Wohnsitz erzwingen wollen. Das Völkerrecht sieht laut EGMR allerdings vor, dass ein solcher Schritt bei häuslicher Gewalt ausgeschlossen ist.
12.500 Euro Schadenersatz
Rumänien hatte dem Vater trotzdem Recht gegeben, erklärte der EGMR, weil Gewalttaten nur gelegentlich geschehen seien. Darüber hinaus argumentierten die dortigen Behörden den Angaben zufolge, dass Italiens Behörden die Kinder schützen könnten. Der EGMR wies dies nun zurück und ordnete an, dass Rumänien der Frau und den Kindern zusammen 12.500 Euro Schadenersatz und der Frau zusätzlich 3.645 Euro Auslagenerstattung zahlen muss. Alle drei leben mutmaßlich weiterhin in Rumänien, weil sich die Kinder gegen die Rückkehr gesperrt hätten.
Neuen Kommentar hinzufügen