Netzwerkkabel an Internet-Servern (Symbolbild)
epd-bild / Norbert Neetz
Anfangs sollen Patienten nur eingeschränkt darüber mitbestimmen können, wer welche Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte zu sehen bekommt. Sie können den Einblick verwehren - aber dann können sie die Akte auch nicht richtig nutzen.
21.05.2019

Die elektronische Patientenakte wird zunächst mit einer fehlenden Funktion zum Datenschutz eingeführt werden. Den Patienten werde es anfangs nicht möglich sein, selbst zu bestimmen, welche Informationen der jeweilige Arzt, Therapeut, Apotheker oder eine Klinik einsehen kann, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstag). Dem Bericht zufolge wird also etwa ein Physiotherapeut, der sich in der elektronischen Akte die Informationen vom Orthopäden seiner Patientin ansehen will, auch sehen können, dass diese beispielsweise eine Abtreibung hatte.

Wenn Patienten dies nicht wollen, dann haben sie dem Bericht zufolge zunächst nur die Möglichkeit, einem Arzt den Einblick in die Akte ganz zu verweigern oder das Abspeichern von Daten in der Akte nicht zu erlauben.

Seit 15 Jahren auf der politischen Agenda

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, der Patient könne entscheiden, welchem Arzt er Einblick in die elektronische Patientenakte gebe. Es bestätigte, "dass der Arzt mit Einwilligung des Patienten dann Einblick in alle Daten hat". Diese Entscheidung treffe der Patient aber freiwillig, genauso wie er heute darüber entscheide, welche Auskünfte er dem Arzt über seine Vorerkrankungen gebe.

"Es gibt keine Abstriche beim Datenschutz", erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Man habe aber das Ziel, "die Möglichkeiten des Datenzugriffs bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte zu modifizieren".

Die elektronische Akte soll Anfang 2021 für jeden Patienten zur Verfügung stehen. Die Einführung steht seit rund 15 Jahren auf der politischen Agenda. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, sie in dieser Wahlperiode umzusetzen. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" haben Vertreter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) einigen Bundestagsabgeordneten gesagt, der Grund für die technischen Abstriche liege in der kurzen Frist, die Spahn gesetzt habe.

Datenschutzprobleme in der Telemedizin

Sollte es so kommen, müssten Patienten, die nicht wollen, dass ein Arzt alle in der Akte gespeicherten Daten einsehen kann, ihm die Einsicht in die elektronische Akte verwehren - oder keine Daten speichern lassen. Das widerspricht aber eigentlich dem Grundgedanken der elektronischen Patientenakte. Sie soll die Kommunikation über die Befunde und Behandlungen bei einem Patienten erleichtern und verbessern - und ihn so vielleicht vor Wechselwirkungen von Medikamenten oder Doppeluntersuchungen bewahren.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, warnte, mit den fehlenden Datenschutzeinstellungen setze die Bundesregierung die Akzeptanz gleich am Anfang aufs Spiel. Es sei ein "Grundversprechen der elektronischen Patientenakte, dass die Versicherten selbst entscheiden können, wem sie welche Daten zur Verfügung stellen wollen", sagte die Grünen-Politikerin.

Der Digital-Experte der Grünen, Konstantin von Notz, warnte in der "Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) insgesamt vor Datenschutzproblemen in der Telemedizin. Neue Angebote würden nur angenommen, wenn die Menschen ihnen vertrauen könnten, sagte Notz und verlangte Mindeststandards wie Sicherheits-Updates etwa für Fitnesstracker. Er forderte, Patientenvertreter in die Entwicklung neuer E-Health-Angebote einzubeziehen.

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