Berlin (epd). Lehrlinge sollen von 2020 an im ersten Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro pro Monat erhalten. In den Folgejahren soll sich die Ausbildungsvergütung erhöhen - im Jahr 2021 auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro.
Zudem sind Aufschläge für Azubis im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr geplant. Mit der Reform wird erstmals eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben, analog zum gesetzlichen Mindestlohn.
Kleinere Betriebe nicht überfordern
Tarifverträge haben aber weiterhin Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung, auch dann, wenn sie geringere Vergütungen für Auszubildende vorsehen. Das gilt auch für künftige Tarifabschlüsse.
Karliczek hatte den Gesetzentwurf nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit den Arbeitgeberverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund erarbeiten lassen. Die Mindestvergütung soll die Berufsausbildung attraktiver machen, zugleich aber insbesondere kleinere Betriebe nicht überfordern.
Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem neue, international besser verständliche Bezeichnungen für die Abschlüsse nach einer beruflichen Fortbildung.
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