Berlin (epd). Der Gesetzentwurf sieht für alle zukünftigen Geburtshelferinnen und Geburtshelfer ein duales Studium mit einem hohen Praxisanteil vor. Spahn erklärte, Hebammen leisteten eine unverzichtbare Arbeit. Künftig würden sie in einem dualen Studium auf die wachsenden Anforderungen in der Geburtshilfe vorbereitet. Bislang werden Hebammen an Hebammenschulen ausgebildet. Voraussetzung ist die mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Künftig soll eine zwölfjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung sein. Das duale Studium soll in Vollzeit mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern.
Aufwertung des Berufs
Der medizinische Fortschritt eröffne neue Möglichkeiten in der Diagnostik, Therapie, Prävention, Rehabilitation und Pflege. Auch die Digitalisierung verändere die Gesundheitsversorgung, heißt es in dem Entwurf. Mit dem Gesetz wird zugleich eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danach muss die Ausbildung spätestens bis Januar 2020 reformiert werden.
Das Gesetz sieht weiter vor, die Berufsbezeichnung "Hebamme" einheitlich für alle Geschlechter einzuführen. Die männliche Sonderbezeichnung "Entbindungspfleger" entfällt. In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Hebammenverbandes rund 23.000 Hebammen, aber nur noch etwa jede Zweite arbeitet im Kreißsaal. Die reformierte Ausbildung soll zur Attraktivität und Aufwertung des Berufs beitragen.
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