ZDF-Gebäude in Mainz (Archivbild)
epd-bild/Andrea Enderlein
Die Ursprungsfassung des Wahlwerbespots hatte der Sender abgelehnt, weil es sich dabei nach seiner Auffassung inhaltlich nicht um Wahlwerbung, sondern um einen Unterstützungsaufruf für die Organisation Sea-Watch handelte.
08.05.2019

Das ZDF wird eine neue Fassung des Wahlwerbespots von "Die Partei" zum Thema Seenotrettung ausstrahlen. Die geänderte Version sei juristisch geprüft und akzeptiert worden, sagte eine ZDF-Sprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz. Die Ursprungsfassung hatte der Sender abgelehnt, weil es sich dabei nach seiner Auffassung inhaltlich nicht um Wahlwerbung, sondern um einen Unterstützungsaufruf für die Organisation Sea-Watch handelte. Der Spot soll am Mittwochabend um kurz nach 22 Uhr gezeigt werden.

"Die Partei" hatte die Gestaltung des Spots der Rettungsorganisation Sea-Watch überlassen. Der Spot zeigt, wie ein Junge im Meer ertrinkt, und endet mit der Aufforderung: "Helfen Sie uns, das Sterben zu beenden." In der neuen Fassung wird am Ende eine zusätzliche Texttafel eingeblendet, wie ein Sea-Watch-Sprecher dem epd sagte. An dieser Stelle ruft "Die Partei" dazu auf, sie bei der Europawahl zu wählen, weil sie Inhalten eine Plattform gebe.

Sea-Watch kritisierte die Ablehnung

Redakteure des Satire-Magazins "Titanic" hatten "Die Partei" 2004 als Spaßpartei gegründet. Offizieller Name ist "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative". Im EU-Parlament vertreten ist sie mit ihrem Vorsitzenden, dem früheren "Titanic"-Chefredakteur Martin Sonneborn.

Sea-Watch hatte die Ablehnung des ursprünglichen Spots scharf kritisiert. "Während andere Parteien das heiße Eisen Migration vor der Wahl erst gar nicht anfassen wollen, schwingt sich das ZDF beim Partei-Wahlwerbespot zum Scharfrichter über die individuelle und öffentliche Meinungsbildung auf", erklärte Marie Naass von der in Berlin ansässigen Organisation am Dienstag. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelte auch bei für die Politik unliebsamen Themen wie dem "massenhaften Sterbenlassen" im Mittelmeer.

Zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet

Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet. Die Sender müssen den Parteien eine "angemessene Sendezeit" einräumen. Wahlwerbesendungen müssen zudem ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Die Sender dürfen einen Spot nur ablehnen, wenn er eindeutig keine Wahlwerbung darstellt oder offensichtlich gegen allgemeine Gesetze, insbesondere Strafvorschriften, verstößt.

Die NPD war Ende April mit dem Versuch gescheitert, ihre Wahlwerbung im ZDF durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Eilantrag der Partei als unbegründet ab. Das ZDF hatte argumentiert, der Wahlspot zur Europawahl Ende Mai erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung.

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