ZDF in Mainz (Archivbild)
epd-bild/Kristina Schaefer
Der frühere DFB-Präsident Reinhard Grindel hat kein Rückkehrrecht zu seinem ehemaligen Arbeitgeber ZDF. Dies sei das Ergebnis einer externen juristischen Expertise, sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd).
24.04.2019

Der Sender revidiert damit seine zuvor vertretene Rechtsauffassung, an der öffentliche Kritik geübt worden war. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hatte in einem epd-Gespräch gesagt, er sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass Grindel jetzt noch ein gesetzlich geregeltes Rückkehrrecht zum ZDF hätte.

Grindel war am 2. April nach Korruptionsvorwürfen vom Amt des DFB-Chefs zurückgetreten. Er war von 1992 bis 2002 als Journalist beim ZDF beschäftigt, danach saß er bis 2016 für die CDU im Bundestag. Im April 2016 wurde Grindel zum Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gewählt.

Das ZDF hatte kurz nach Grindels Rücktritt erklärt, dass der 57-Jährige "aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Bundestag" ein im Abgeordnetengesetz geregeltes Rückkehrrecht habe. Dieses bestehe für Parlamentarier auch dann fort, "wenn sie nach ihrer Abgeordnetentätigkeit andere Aufgaben wahrnehmen".

Staatsrechtler hatte Auffassung in Zweifel gezogen

Der Staatsrechtler von Arnim hatte diese Auffassung in Zweifel gezogen. Die im Gesetz genannten drei Monate, in denen nach Beendigung des Mandats ein Antrag auf Rückkehr gestellt werden muss, seien nach seiner Auffassung eine Ausschlussfrist, "von der es keine Ausnahmen gibt", sagte er dem epd. Der 79-Jährige Juraprofessor gilt als einer der renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler. Er lehrt als Emeritus weiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Das Abgeordnetengesetz regelt unter anderem die "Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in den Bundestag gewählten Beamten". Sinngemäß gelten die Vorschriften auch für Angestellte von Anstalten des öffentlichen Rechts. Im Gesetz heißt es: "Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft zu stellen ist, spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen." Stelle der Beamte nicht binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag einen entsprechenden Antrag, so ruhten die Rechte und Pflichten "weiter bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand".

Grindel war am 10. April auch von seinen internationalen Ämtern bei den Fußballverbänden Uefa und Fifa zurückgetreten. Ein arbeitsvertraglich eingeräumtes Rückkehrrecht zum ZDF besteht nach Angaben des Senders nicht.

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