Innerhalb weniger Tage haben fünf deutsche Museen und Sammlungen Überreste von 53 indigenen Australiern an die australische Botschaft zurückgegeben.
15.04.2019

Nach mehr als 100 Jahren sind menschliche Überreste von 42 indigenen Australiern aus Museen und Sammlungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt an die Botschaft Australiens zurückgegeben worden. Die Gebeine befanden sich seit dem frühen 20. Jahrhundert im Besitz der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden sowie der Meckelschen Sammlung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Entgegen genommen wurden die sterblichen Überreste unter anderem von Vertretern der Yawuru Community, einem indigenen Volk in Westaustralien. Nach der Rückkehr nach Australien sollen die Gebeine mit traditionellen Riten bestattet werden. An der feierlichen Übergabezeremonie in Berlin nahm auch Australiens Botschafterin in Deutschland, Lynette Wood, teil.

Überreste von 53 Menschen zurückgegeben

Bereits in der vergangenen Woche hatte es in München und Stuttgart ähnliche Rückgaben gegeben. Innerhalb weniger Tage wurden damit die sterblichen Überreste von insgesamt 53 indigenen Australiern von fünf Museen und Sammlungen aus Deutschland nach Australien zurückgegeben. Nach Angaben der australischen Regierung handelt es sich um die bislang größte Rückgabe dieser Art aus Deutschland nach Australien.

Offiziell wurden am Montag in Berlin die sterblichen Überreste von 37 indigenen Australiern von den Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsens übergegeben. Die Meckelsche Sammlung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gab die Gebeine von fünf australischen Ureinwohnern zurück.

Sachsens Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) sagte bei der Rückgabe: "Mit großer Achtung vor den kulturellen und religiösen Traditionen in Australien werden heute menschliche Gebeine rehumanisiert, die bei uns zu lange als 'Objekte' betrachtet wurden. Damit erhalten sie ihre Seele und die ihnen eigene menschliche Würde zurück." Es sei in Sachsen Konsens, dass menschliche Gebeine an die Familie, Gemeinschaft oder Volksgruppe zurückgegeben werden, aus denen sie stammen, erklärte die Ministerin. Das gelte unabhängig davon, auf welchem Weg sie in den Freistaat gelangt seien.

In Deutschland wird seit einiger Zeit verstärkt über koloniales Unrecht und seine Auswirkungen diskutiert. Unter anderem sind bundesweit alle Museen, Sammlungen und Universitäten angehalten, ihre Bestände auf Gebeine und Objekte aus Kolonialzeiten zu prüfen und den weiteren Umgang damit zu klären. Der Deutsche Museumsbund hatte dazu im Mai 2018 einen "Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten" veröffentlicht. Gemeint sind damit Gebeine und Objekte, die tatsächlich aus Kolonialzeiten stammen, oder in denen sich koloniales Denken widerspiegelt. Den Angaben zufolge verfügen fast alle Museumssparten in Deutschland über entsprechende Sammlungsgüter.

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