Blumen und Kerzen in der Brückenstraße in Chemnitz, wo in der Nacht zu Sonntag, dem 26. August 2018, ein 35-jähriger Mann getötet wurde. (Archiv)
epd-bild/Wolfgang Schmidt
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen eine Justizvollzugsbeamten erhoben. Er steht in dem Verdacht, einen Haftbefehl eines Beschuldigten veröffentlicht zu haben.
15.04.2019

Knapp acht Monate nach der Veröffentlichung eines Haftbefehls im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt am Rande des Stadtfests in Chemnitz hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Justizvollzugsbeamten erhoben. Dem Mann werde vorgeworfen, das Dienstgeheimnis verletzt und verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen weitergeleitet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Montag mit.

Der Beamte soll am 28. August auf einer Facebook-Seite den Haftbefehl eines Beschuldigten nach der Messerattacke in Chemnitz veröffentlicht haben. Die Anklage wurde beim Amtsgericht Dresden erhoben.

Bei Verletzung des Dienstgeheimnisses drohen den Angaben zufolge eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Die Weitergabe von verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen werde mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, hieß es.

Den Haftbefehl hatte das Amtsgericht Chemnitz am 27. August erlassen. Die Ermittlungen gegen 17 weitere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden hat die Staatsanwaltschaft Dresden nach eigenen Angaben inzwischen eingestellt. In fünf Fällen sei die Unschuld erwiesen, in zwölf Fällen habe ein Tatnachweis nicht geführt werden können.

Weitere Ermittlungen gegen den jetzt Beschuldigten sowie gegen fünf weitere Justizvollzugsbedienstete wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen ausländische Inhaftierte würden andauern und erfolgten in einem gesonderten Verfahren, hieß es.

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