"Ziel muss es sein, das Instrument 'Uploadfilter' weitgehend unnötig zu machen": Das erklärte die Bundesregierung zur umstrittenen EU-Urheberrechtsreform im Ministerrat - und stimmte der neuen Richtlinie zu.
15.04.2019

Die umkämpfte EU-Urheberrechtsreform ist endgültig beschlossene Sache. Der EU-Ministerrat verabschiedete die neue Richtlinie am Montag in Luxemburg, wobei die deutsche Bundesregierung unter Abgabe einer Protokollerklärung zustimmte. Die Reform muss noch in nationales Recht umgesetzt werden. Ende März hatte bereits das Europaparlament der Reform zugestimmt.

Die Bundesregierung bedauert in der Erklärung, dass es nicht gelungen sei, "ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, das in der Breite alle Seiten überzeugt". Weiter heißt es: "Ziel muss es sein, das Instrument 'Uploadfilter' weitgehend unnötig zu machen." Sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit führe, will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Defizite korrigiert werden.

Kritiker befürchten Zenus des Netzes

Damit reagiert Berlin auf die massive Kritik an der Richtlinie. Diese soll das Urheberrecht nach dem Willen der Befürworter fit für das Internet machen. Die Kritiker glauben jedoch, dass zur Erkennung der urheberrechtlich geschützten Werke auf Plattformen wie Youtube sogenannte Uploadfilter eingesetzt werden müssen. Diese könnten zur Zensur des Netzes führen.

Ebenfalls in der Kritik steht das neue europäische Leistungsschutzrecht für Verleger. Es zielt auf Dienste wie Google News, die Ausschnitte aus Artikeln anzeigen. Sie sollen dafür künftig Geld an die Verleger zahlen.

Am Ende stimmten 19 EU-Staaten zu, darunter neben Deutschland auch Frankreich, Österreich und Großbritannien. Dagegen stimmten die Niederlande, Polen, Italien, Finnland, Luxemburg und Schweden. Belgien, Slowenien und Estland enthielten sich. Damit die Richtlinie durchkommt, musste eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten zustimmen, die 65 Prozent der Bevölkerung vertreten mussten.

Europäische Agrarminister segnen das Gesetz ab

Die Abstimmung erfolgte auf einer ohnehin anberaumten Sitzung der europäischen Landwirtschaftsminister. Dass Gesetze von fachfremden Ministern abgesegnet werden, ist in der EU üblich. Für Deutschland nahm Julia Klöckner (CDU) an dem Treffen teil, die sich aber bei der Abstimmung noch von der deutschen EU-Botschafterin Susanne Szech-Koundouros vertreten ließ. Federführend im Kabinett ist Justizministerin Katarina Barley (SPD), in deren Haus die Protokollerklärung verfasst wurde.

Wiederholt hatten in Deutschland und europaweit Tausende Menschen gegen das Gesetz mobil gemacht, insbesondere vor der Abstimmung im Europaparlament Ende März. Für die Richtlinie hatten sich unter anderem Verlegerverbände und Branchenorganisationen der Musikindustrie ausgesprochen.

Auch am Montag und trotz der Protokollerklärung wurde von der Opposition in Deutschland Kritik laut. Die Grünen erklärten, dass Artikel 15 (früher 11) und 17 (früher 13) problematisch blieben. "Die Uploadfilter gefährden die Meinungsfreiheit im Internet. Mit dem EU-weiten Leistungsschutzrecht werden die Interessen weniger großer Konzerne vor die von Kreativen gestellt", erklärte die netzpolitische Sprecherin im Bundestag, Tabea Rößner.

EU-Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden

Die FDP-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Nicola Beer, kündigte an, ihre Partei werde sich im Europäischen Parlament dafür einsetzen, Uploadfilter wieder abzuschaffen.

Mit Blick auf die Protokollerklärung sprach die Linke im Bundestag von einem "Feigenblatt". Wenn die Koalition sich nun daran machen wolle, "den von ihr selbst angerichteten Schaden so weit wie möglich wieder zu begrenzen, werden wir das konstruktiv begleiten", kündigte die Bundestagsabgeordnete Petra Sitte an.

Das Gesetz ist eine Richtlinie und lässt den einzelnen EU-Ländern daher bei der Umsetzung einen Spielraum. Es muss noch im Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt drei Wochen danach in Kraft. Die dann beginnende Frist zur Umsetzung in nationales Recht beträgt zwei Jahre.

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