Bildjournalisten bei der Arbeit (Archivbild)
epd-bild/Norbert Neetz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mache bei penibler Auslegung den Fotojournalismus als Dokumentation der Zeitgeschichte kaputt, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.
10.04.2019

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert die Schaffung von Rechtssicherheit für Bildjournalisten, um die nach Ansicht des Verbands eingeschränkte Foto- und Filmfreiheit wiederherzustellen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mache bei penibler Auslegung den Fotojournalismus als Dokumentation der Zeitgeschichte kaputt, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Mittwoch in Berlin. "Das ist ein durch nichts zu rechtfertigender Eingriff in die Pressefreiheit", sagte er. Der Gesetzgeber sei aufgerufen, "so schnell und so gründlich wie möglich" gegenzusteuern.

Der DJV hat den Angaben zufolge rund 200 Pressefotografen zu den praktischen Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung auf ihre Arbeit befragt. 70 Prozent bezeichneten demnach die Auswirkungen der DSGVO als negativ. 59 Prozent der Befragten gaben an: "Durch die DSGVO ist die Erstellung von Fotos/Filmen zu bürokratisch geworden." Für jeden zweiten Bildjournalisten habe die neue Gesetzgebung zu Umsatzeinbußen geführt, hieß es weiter. Um den strengen Anforderungen an Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu entgehen, hätten sich manche Bildjournalisten darauf verlegt, Personen verfremdet, verpixelt oder von hinten zu fotografieren.

Mangel an Rechtssicherheit

Die Teilnehmer der Umfrage beklagten laut DJV einen Mangel an Rechtssicherheit. 65 Prozent von ihnen zeigten sich unsicher, ob sie mit einem Foto gegen das Gesetz verstoßen. Sie wünschen sich klare Regeln, wie sie das Kunsturhebergesetz (KUG) vorsieht. "Auf dieser Rechtsgrundlage arbeiten Kreative erfolgreich seit Jahrzehnten", hebt der DJV-Vorsitzende hervor. "Das muss weiterhin möglich sein."

Mit der 2016 beschlossenen EU-Datenschutzgrundverordnung werden Fotos mit abgebildeten Menschen als personenbezogene Daten betrachtet. Die DSGVO selbst enthält keine ausdrücklichen Regelungen für den Umgang mit Fotos, mit Ausnahme biometrischer Fotos. Bestimmungen des deutschen Kunsturhebergesetzes, die das Recht am eigenen Bild betreffen, gelten nach wie vor. Pressefotografen in Deutschland müssen sich jedoch zugleich an das 2017 neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz halten, mit dem die DSGVO in nationales Recht umsetzt werden soll. Da beide Gesetze Details verschieden regeln, gibt es seither Unsicherheit und Verwirrung unter den Bildjournalisten.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.