Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen richterlichen Beschluss gegen den Axel-Springer-Verlag in Berlin zur Herausgabe von Daten abgelehnt.
05.04.2019

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe dagegen beim Gericht Beschwerde eingelegt, sagte die Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit dem richterlichen Beschluss wolle die Staatsanwaltschaft eine Eilanordnung bei der "Bild"-Zeitung durchsetzen, um im Zusammenhang mit den Drohschreiben an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz an die Computeradresse eines Nutzers heranzukommen.

Polizisten sind nach Angaben von "Bild" am 23. März vor den Berliner Redaktionsräumen erschienen. Da die Beamten keinen richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss hätten vorweisen können, seien sie bereits am Eingang des Verlagsgebäudes abgewiesen worden. "Aufgrund des hohen Gutes des unantastbaren Informantenschutzes wird 'Bild' niemals freiwillig Daten von Lesern oder Informanten herausgeben", sagte der Chefredakteur der Zeitung, Julian Reichelt. Gegen mögliche richterliche Anordnungen werde "Bild" Rechtsmittel einlegen.

Verdachts der Bedrohung und der Volksverhetzung

Die Polizisten hätten eine Eilanordnung durchsetzen sollen, um die IP-Adresse eines "Bild"-Nutzers zu bekommen, erläuterte die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Konkret gehe es dabei um ein Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Tatverdächtige wegen des Verdachts der Bedrohung und der Volksverhetzung. Die Täter hatten einer Frankfurter Rechtsanwältin mit "NSU 2.0" unterschriebene Drohbriefe übermittelt. Bei den Ermittlungen hätten sich Erkenntnisse zu Zugriffen auf bestimmte Online-Inhalte von "Bild" ergeben. Der Springer-Verlag habe jedoch zugesichert, die benötigten Daten intern zu sichern, damit sie nach Vorlage einer richterlichen Anordnung den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden könnten.

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