Seniorenwohngemeinschaft (Archivbild)
epd-bild / Daniel Peter
Annähernd 200.000 Rentnerinnen und Rentner waren im Jahr 2017 wegen Erwerbsminderung ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen. Die Zahl der Betroffenen hat sich seit 2010 fast verdoppelt.
04.04.2019

Immer mehr Menschen in Deutschland sind trotz des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen. Die Zahl der Betroffenen hat sich von 102.578 im Jahr 2010 auf 196.466 im Jahr 2017 fast verdoppelt, wie aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Der Anteil der Erwerbsminderungs-Rentner, die zusätzlich Grundsicherung benötigen, stieg demnach im selben Zeitraum von 9,5 auf 15,2 Prozent. Damit war vor zwei Jahren mehr als jeder siebte Erwerbsminderungs-Rentner betroffen. Über die Zahlen hatte zuerst die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet.

Zahlen für das Jahr 2018 lagen dem Ministerium noch nicht vor, wie es hieß. Menschen, die durch Krankheit oder Behinderung arbeitsunfähig werden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Diese liegt den Angaben zufolge derzeit bei durchschnittlich 797 Euro. Reicht die Rente nicht zum Lebensunterhalt, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe in Form der Grundsicherung.

Nur "Neu-Rentner" profitieren

Von der jüngsten Reform von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) profitieren allerdings nur "Neu-Rentner", die seit 2019 erwerbsgemindert werden. Linken-Sozialexpertin Sabine Zimmermann forderte, Verbesserungen bei der Zurechnungszeit müssten aber auch den "Bestandsrentnern" zugutekommen.

Zimmermann verlangte zudem eine "grundlegende Kehrtwende" in der Rentenpolitik mit einer Erhöhung des Rentenniveaus auf 53 Prozent sowie einer Abschaffung der Abschläge für Erwerbsgeminderte. "Krankheit ist ein Schicksal, dass nicht noch zusätzlich bestraft werden darf", sagte sie der Zeitung.

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