Wahlplakat der AFD (Archivbild)
epd-bild/Steffen Schellhorn
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über Treffen des früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit der AfD zu geben.
03.04.2019

Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Mittwoch müssen Fragen nach Ort und Zeit dieser Treffen beantwortet werden. Auch müsse das Amt Auskunft darüber geben, ob dabei über Strömungen innerhalb der AfD gesprochen wurde. Über weitere Inhalte der Gespräche könne der Journalist jedoch wegen des einstweiligen Rechtsschutzes keine Auskünfte verlangen, schränkte das Gericht zugleich ein. Der Beschluss in dem Eilverfahren ist nicht anfechtbar. (AZ: 15 B 1850/18)

Die Treffen der Amtsleitung oder Mitarbeiter des Verfassungsschutzes mit Abgeordneten seien nicht automatisch vertraulich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Gespräche gehörten nicht zur originären Aufgabenerfüllung des Bundesamtes. Nach Darstellung des Bundesamtes dienten solche Gespräche vor allem der wechselseitigen Information, bei der die Abgeordneten Einblicke in die Aufgaben und Tätigkeiten des Bundesamtes erhielten. Das Gericht sah auch keine Beeinträchtigung der mandatsbezogenen Vertraulichkeitsinteressen der Abgeordneten. Die betroffenen Abgeordneten hätten Einzelheiten der Gespräche bereits mitgeteilt.

Beschwerde teilweise stattgegeben

Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab damit der Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln teilweise statt. Das Kölner Gericht hatte im Dezember die Bundesrepublik umfassend zur Auskunftserteilung verpflichtet. (AZ: 6 L 1932/18)

Das Amt darf nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nun Auskünfte darüber verweigern, welche amtlichen Informationen und Einschätzungen Maaßen in den Gesprächen mitgeteilt habe, ob ein Spionageverdachtsfall erörtert und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang ergriffen wurden. Hier gebe es mit Blick auf die Aufgaben des Bundesamtes schützenswerte Vertraulichkeitsinteressen.

Der Journalist hatte den Angaben zufolge dem Verfassungsschutz mehrere Fragen gestellt, jedoch nur eine allgemeine Antwort erhalten. Auf eine erneute Auskunftsbitte habe das Bundesamt nicht reagiert, woraufhin der Journalist bei Gericht beantragte, dass es das Bundesamt zur Antwort auffordert. Nach Medienberichten soll sich Maaßen im August 2018 unter anderem mit der damaligen AfD-Bundessprecherin Frauke Petry und dem AfD-Vorsitzenden Gauland getroffen haben. Maaßen wurde unter anderem vorgeworfen, die Partei informiert zu haben, was sie tun müsse, um einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu entgehen.

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