Der Angeklagte Alaa S. beim Prozessauftakt (Archivbild)
epd-bild/Ronald Bonss/Poolfoto
Im Prozess nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz hat der sogenannte Hauptbelastungszeuge am Mittwoch kaum etwas zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen.
03.04.2019

Der 30-jährige Younis Al N. aus dem Libanon wolle von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, sagte sein Beistand, der Dresdner Anwalt Ulf Israel, beim Prozess in Dresden. Der Zeuge soll zum Tatzeitpunkt in einem vom Tatort nahe gelegenen Dönerimbiss gearbeitet haben.

Israel war dem Zeugen während der Verhandlung am Mittwoch an die Seite gegeben worden. Die Staatsanwaltschaft und die Kammer sehen nach ihren Angaben keinen Anlass, dass der Zeuge eine Aussage komplett verweigern kann. Einige Fragen ließ sein Anwalt Israel zu. So bestätigte der Zeuge, dass er am 26. August 2018, dem Tag des Tötungsdeliktes, bis 5 Uhr früh im Imbiss gearbeitet habe.

Welche Person er wann gesehen hat - dazu machte er aber am Mittwoch keine Angaben. Auf knapp 30 Fotos, die ihm während der Verhandlung gezeigt wurden, erkannte er vier Personen wieder. Die Frage, ob er bedroht wurde nach seiner Vernehmung bei der Polizei kurz nach der Tat, beantwortete er ebenfalls nicht.

Alaa S. bestreitet die Tat

Seit dem 18. März muss sich der 23-jährige Syrer Alaa S. unter anderem wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Er soll am 26. August 2018 in Chemnitz Daniel H. gemeinsam mit dem flüchtigen Iraker Farhad A. (22) erstochen haben. Alaa S. bestreitet die Tat. Der Prozess findet wegen erhöhter Sicherheitsanforderungen in Dresden statt.

Die Kammer will wegen der Zeugenaussageverweigerung ein Ordnungsgeld gegen den Mann aus dem Libanon in Höhe von 300 Euro verhängen oder ersatzweise drei Tage Haft. Er habe grundlos die Beantwortung der Fragen verweigert, hieß es. Dem Zeugen soll zuvor am 26. April nochmals die Chance gegeben werden auszusagen. Anwalt Israel kündigte Beschwerde gegen das Vorgehen an.

Abweichende Aussagen

Nach seinen Angaben soll der Zeuge bei der Polizei mindestens zwei voneinander abweichende Aussagen gemacht haben. Das könnte ihm nun zum Verhängnis werden, wenn er vor Gericht aussagt. Er müsse dann mit Strafbarkeit rechnen, sagte Israel. Zuvor hatte Verteidigerin Ricarda Lang schon mit Nachdruck auf die mögliche Einleitung eines Ermittlungsverfahren hingewiesen.

Laut Anklage werden Alaa S. gemeinschaftlicher Totschlag, versuchter gemeinschaftlicher Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Zu Beginn des Prozesses hatte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gefordert. Begründet wurde dies mit einer mangelhaften Anklage wegen fehlender handfester Beweise.

Der Deutschkubaner Daniel H. (35) war am Rande des Chemnitzer Stadtfestes getötet worden. Zudem wurde ein weiterer Mann verletzt. Er tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Die beiden Beschuldigten sollen zuvor in eine verbale Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen verwickelt gewesen sein. Der tödliche Vorfall hatte eine Reihe ausländerfeindlicher Proteste ausgelöst.

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