Nierentransplantation (Archivbild)
epd-bild / Werner Krüper
In medizin-ethischen Fragen sind evangelische und katholische Kirche nicht selten geteilter Meinung. Beim Thema Organspende herrscht aber weitgehend Einigkeit - gegen die Pläne von Gesundheitsminister Spahn und anderen für eine Widerspruchsregelung.
03.04.2019

Die beiden großen christlichen Kirchen lehnen den Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende ab. Eine Organspende könne Leben retten und deshalb aus christlicher Sicht eine Tat der Nächstenliebe sein, sagte der EKD-Bevollmächtigte in Berlin, Martin Dutzmann, dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Dabei darf jedoch der Charakter einer Spende, die stets die aktive Zustimmung des oder der Spendenden voraussetzt, nicht verloren gehen", ergänzte er.

Diese Gefahr sei bei der vorgeschlagenen Widerspruchsregelung gegeben, sagte der Theologe. Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte dem epd, man sehe den Gesetzentwurf kritisch. "Die Grundannahme, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organ- und Gewebespender gilt, sofern er nicht ausdrücklich widersprochen hat, entspricht nicht unserem Bild des freien und selbstbestimmten Menschen", erklärte er. Der Akt der Organspende, der immer zugleich eine Entscheidung über das persönliche Sterben sei, setze eine informierte Zustimmung voraus und nicht nur das Unterbleiben eines Widerspruchs. "Das ist ein kategorialer Unterschied - moralisch wie juristisch", sagte er.

Zahl der Organspenden erhöhen

Die Gruppe, der neben Spahn und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach weitere Parlamentarier bislang von Union, SPD und Linken angehören, will erreichen, dass künftig jeder Organspender ist, der nicht einen gegenteiligen Willen in einem Register dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Die Angehörigen erwachsener Verstorbener sollen kein eigenes Entscheidungsrecht haben. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Dutzmann sagte, die EKD wisse sich diesem Ziel verpflichtet. Er sprach sich aber dafür aus, die Bürger regelmäßig nach ihrer Spendebereitschaft zu fragen. Dabei müssten sie auch das Recht haben, sich nicht entscheiden zu müssen. Sein Vorschlag deckt sich mit den Plänen einer weiteren Abgeordnetengruppe, die die Organspendebereitschaft künftig regelmäßig bei der Ausstellung des Personalausweises abfragen lassen will.

Akt von hohem moralischen Wert

Auch der Sprecher der Bischofskonferenz betonte, unterstützenswert sei das Ziel, dass sich die Menschen stärker als bisher mit der Frage der Organspende befassen. Die Organspende sei ein Akt von hohem moralischen Wert. Mit Blick auf das am Montag inkraft getretene Gesetz für Verbesserungen bei der Vergütung und im Ablauf von Organspenden sagte Kopp, die katholische Kirche würde sich wünschen, diese Neujustierungen erst einmal in der Praxis wirken zu lassen, "bevor man neue Grundsatzdebatten eröffnet". Auch die von der Gruppe um Spahn vorgesehene Einführung eines Spendenregisters bezeichnete er als sinnvoll.

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, nach der derjenige Organspender ist, der einen entsprechenden Ausweis bei sich trägt oder dessen Angehörige zustimmen. Die Krankenkassen sollen regelmäßig darüber informieren, Bürger werden aber nicht zu ihrer Spendebereitschaft gefragt. Die Debatte über eine mögliche Neuregelung wird im Bundestag fraktionsübergreifend geführt. Am Ende soll ohne Fraktionszwang abgestimmt werden.

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