Missbrauchsopfer demonstrierten im Februar 2019 in Rom (Archivbild)
epd-bild/Romano Siciliani/s
Papst Franziskus hat die Regeln für den Umgang mit Missbrauch auf dem Territorium des Vatikanstaats verschärft.
29.03.2019

Jegliche Form von Missbrauch Minderjähriger oder Schutzbefohlener muss künftig von Amts wegen verfolgt werden. So steht es in einem am Freitag im Vatikan veröffentlichten neuen Gesetz. Die Regelung schreibt vor, jedem begründeten Anfangsverdacht nachzugehen.

Gleichzeitig betonte Franziskus in einem offiziellen Papstschreiben, dass bei begründeten Missbrauchsverdachtsfällen auch zuständige Behörden informiert werden müssten. Es sei notwendig, "das Bewusstsein aller über die Pflicht zu stärken, Missbrauch bei den zuständigen Behörden anzuzeigen", heißt es in dem Schreiben. Jede Form von Missbrauch und Misshandlung müsse "den rechtlichen Bestimmungen gemäß effizient verfolgt werden".

Dabei müssen sich die Kirchen in den einzelnen Ländern an die in diesen Fällen geltenden nationalen Gesetze halten. Innerhalb des Vatikans gilt etwa eine Ausnahme von der Anzeigenpflicht für Informationen, die in der Beichte weitergegeben wurden.

Opfer über jeden Verfahrensschritt informieren

Missbrauchsopfer hatten in der Vergangenheit über mangelnde Informationen über die Verfahren im Vatikan geklagt und deren zeitliche Länge bemängelt. Nach dem Willen des Papstes sollen Ermittlungen in diesen Fällen nun Vorrang haben. Überdies müssten die Opfer über jeden einzelnen Verfahrensschritt informiert und ihnen die Gelegenheit gegeben werden, Aussagen zu machen.

Darüber hinaus verfügte der Papst, dass Mitarbeiter im Fall einer Verurteilung aus ihren Ämtern entfernt werden. Bereits während der Ermittlungsphase ist künftig sicherzustellen, dass sie bei ihrer Arbeit keinen Kontakt zum Opfer und zu anderen Minderjährigen haben. Missbrauchsvergehen verjähren nach den neuen Regeln im Vatikanstaat 20 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit der Opfer. Das Gesetz tritt am 1. Juni in Kraft.

Neue Regeln hätten "Vorbildcharakter"

Die neuen Regeln hätten "Vorbildcharakter", sagte der Leiter des Kinderschutzzentrums an der päpstlichen Gregoriana-Unversität in Rom, Hans Zollner, dem vatikanischen Internetportal "Vatican News". Er betonte, dass sie auch für diplomatische Vertretungen des Heiligen Stuhls im Ausland gelten.

Zollner begrüßte überdies, dass nach den neuen Regeln diejenigen, die ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen, bestraft werden. Darüber hinaus würdigte er die die Ausweitung der Definition Schutzbefohlener. Bislang fielen demnach im Kirchenrecht nur geistig behinderte Menschen unter diese Kategorie.

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