Justizministerin Katarina Barley (Archivbild)
epd-bild/Juergen Blume
Das Bundesjustizministerium lehnt einem Bericht zufolge einen Plan von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ab, dem Verfassungsschutz künftig auch die Überwachung von Kindern unter 14 Jahren zu ermöglichen.
27.03.2019

Das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) wolle Seehofers Gesetzentwurf nicht mittragen, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch) unter Berufung auf Regierungskreise. Der Entwurf sieht auch vor, dem Bundesamt für Verfassungsschutz die verdeckte Online-Durchsuchung von Handys und Computern zu gestatten.

Das Justizministerium sehe den Umfang an geplanten Überwachungsmaßnahmen deutlich überschritten, hieß es. Zudem fordere das Ministerium eine entsprechende Stärkung der bisherigen Kontrolle des Nachrichtendienstes durch das Parlament. Auch dies sehe das Ministerium von Barley offenbar in dem Gesetzentwurf des Innenministeriums nicht gewährleistet. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD neben der Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vereinbart, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes "maßvoll" und "sachgerecht" zu erweitern sowie das Amt als "zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik" zu stärken.

Daten von Minderjährigen

Seehofers Entwurf zufolge soll der Verfassungsschutz künftig auch Daten von Minderjährigen speichern dürfen, wenn sie Verbindungen zu Extremisten oder Terroristen haben. Für die Speicherung von Daten Minderjähriger gilt derzeit im Bundesverfassungsschutzgesetz eine Altersgrenze von 14 Jahren. Seehofer plant eine Novelle des Gesetzes, in deren Zuge die Altersgrenze komplett gestrichen werden soll.

Die Pläne befinden sich den Angaben zufolge derzeit in der Ressortabstimmung. Kern der Novellierung sind rechtliche Änderungen, die dem Verfassungsschutz auch einen Zugriff auf digitale Kommunikation ermöglichen sollen. Derzeit können verschlüsselte Messengerdienste vom Verfassungsschutz nicht überwacht werden. Das soll sich ändern. Zudem soll eine Befugnis für die sogenannte Online-Durchsuchung eingeführt werden, um beispielweise Pläne für Anschläge auszuspähen.

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