Demonstration gegen EU-Urheberrechtsreform in Berlin
epd-bild/Christian Ditsch
Die EU-Urheberrechtsreform ist umstritten. Nach Darstellung der Befürworter soll die Reform das Urheberrecht fit für das Internet machen. Die Gegner machen vor allem gegen den früheren Artikel 13 - in der aktuellen Fassung Artikel 17 - mobil.
25.03.2019

Das Europaparlament stimmt am Dienstag in Straßburg über die umstrittene EU-Urheberrechtsreform ab. Zunächst ist am Vormittag eine Debatte vorgesehen, bevor es am Mittag zum Votum kommen soll. Am Wochenende waren allein in Deutschland Zehntausende Menschen gegen die Reform auf die Straße gegangen.

Nach Darstellung der Befürworter soll die Reform das Urheberrecht fit für das Internet machen. Die Gegner machen vor allem gegen den früheren Artikel 13 - in der aktuellen Fassung Artikel 17 - mobil. Er bezieht sich auf Plattformen wie Youtube. Sie sollen zum Beispiel für Musikvideos eine Erlaubnis der Rechteinhaber einholen. Gelingt das nicht, sollen sie dafür sorgen, dass die Werke bei ihnen nicht verfügbar sind - sonst haften sie. Die Kritiker glauben, dass zur Erkennung der urheberrechtlich geschützten Werke "Uploadfilter" eingesetzt werden müssen, die zur Zensur des Netzes führten. Es sei zudem vor allem für kleinere Plattformen unmöglich, alle Lizenzen einzuholen.

Leistungsschutzrecht für Verleger

Ebenfalls in der Kritik steht der frühere Artikel 11 (jetzt 15), der ein Leistungsschutzrecht für Verleger einführen würde. Es zielt auf Dienste wie Google, die mit Texten oder Fotos anderer Urheber Geld verdienen. Das Recht soll die Verleger in eine starke Verhandlungsposition versetzen, um dabei nicht leer auszugehen.

Federführender Parlamentarier ist der CDU-Abgeordnete Axel Voss. Er tritt dafür ein, das Gesetz am Dienstag zu verabschieden. Widerstand kommt unter anderem von den SPD-Abgeordneten. Sie wollen beantragen, Artikel 13 (17) zu streichen, wie ihr Chef Jens Geier dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Wenn der Antrag erfolglos bleibe, würden die SPDler gegen die gesamte Reform stimmen, erklärte er. Zu den Aussichten einer Änderung sagte Geier: "Es ist nicht chancenlos, aber ich brenne auch nicht gerade vor Optimismus."

Das Europaparlament kann das Gesetz jetzt zwar verabschieden. Inkrafttreten kann es aber erst, wenn auch der Rat der EU, der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt, auf Ministerebene zustimmt. Der Rat hat dem Gesetz bisher nur auf Botschafter-Ebene seine Zustimmung erteilt. Ob der Rat die Reform im Falle von Änderungen noch akzeptieren würde, ist offen.

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