Jugendliche absolviert ihr Freiwilliges Soziales Jahr in einer inklusiven Grundschule (Archivbild)
epd-bild / Andrea Enderlein
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass den Freiwilligendienst in Teilzeit ermöglicht. Einen Rechtsanspruch auf die Teilzeit gibt es nicht.
22.03.2019

Junge Menschen können einen Freiwilligendienst künftig auch in Teilzeit absolvieren. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin mit breiter Mehrheit ein Gesetz, das einen Teilzeitdienst ermöglicht, wenn es triftige Gründe dafür gibt. Dazu zählen beispielsweise die Betreuung eines Kindes, eines Angehörigen oder eine anerkannte Behinderung. Auch Geflüchtete, die gleichzeitig einen Deutschkurs besuchen, können den Teilzeitdienst wählen.

Einsatzstelle muss zustimmen

Einen Rechtsanspruch auf die Teilzeit gibt es nicht. Die Einsatzstelle des Freiwilligen muss zustimmen. Zu leisten sind mindestens 20 Wochenstunden. Wer über 27 Jahre alt ist, kann schon heute einen solchen, zeitlich reduzierten Dienst absolvieren. Rund drei Viertel aller Freiwilligen sind indes jünger als 27 Jahre.

Die Bundesregierung will mehr Menschen für die Freiwilligendienste in sozialen Einrichtungen, im Kulturbetrieb oder im Umweltschutz gewinnen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums absolvieren gegenwärtig mehr als 80.000 Menschen einen Freiwilligendienst, 27.000 von ihnen den Bundesfreiwilligendienst, der nach dem Aussetzen der Wehrpflicht den früheren Zivildienst kompensieren soll.

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