Aktionstag gegen den umstrittenen Paragrafen 219a im Januar in Giessen
epd-bild/Rolf K. Wegst
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat eine Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen gebilligt. Der umstrittene Paragraf 219a des Strafgesetzbuches wird ergänzt.
15.03.2019

Die Länder stimmten am Freitag in Berlin dafür, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit für den Kompromiss von Union und SPD, der nach einem mehr als einjährigen Streit um den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch errungen worden war. Die Sozialdemokraten hatten ursprünglich eine Abschaffung des umstrittenen Paragrafen verlangt.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, somit voraussichtlich in den kommenden Wochen. Dann müssen Ärzte keine Strafverfolgung mehr befürchten, wenn sie auf ihrer Internetseite oder in Flyern darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für weitere Informationen sollen sie aber auf offizielle Stellen verweisen. Die Bundesärztekammer führt eine Liste mit Ärzten und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche machen.

Werbung für Abtreibungen bleibt verboten

Der Paragraf 219a verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen oder in "grob anstößiger Weise". In der Vergangenheit führte das auch zu einer Verurteilung von Ärzten, die aus ihrer Sicht rein sachlich über Abtreibungen informiert haben.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, war auf Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hat angekündigt, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

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