In einer Facharzt-Praxis nimmt eine Sprechstundenhilfe telefonisch Termine auf (Archivbild)
epd-bild/Juergen Blume
Ziel des Terminservice-Gesetzes ist außerdem eine bessere medizinische Versorgung auf dem Land. Das Gesetz soll im Mai in Kraft treten.
14.03.2019

Gesetzlich versicherte Patienten sollen einem neuen Gesetz zufolge künftig schneller einen Arzttermin bekommen. Ziel des Terminservice-Gesetzes, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedete, ist außerdem eine bessere medizinische Versorgung auf dem Land. Das Gesetz soll im Mai in Kraft treten.

Kern des Gesetzes ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patienten werden und rund um die Uhr erreichbar sein. Unter der Nummer 116117 und auch im Internet vermitteln sie Termine bei Haus- und Kinderärzten. Ärzte erhalten für die Betreuung von Patienten, die von einer Terminservicestelle vermittelt werden, Honorarzuschläge. Die Regelung soll auch verhindern, dass Patienten voreilig die Notaufnahme aufsuchen.

Honorarzuschläge für ländliche Regionen

Außerdem muss jeder niedergelassene Arzt künftig mindestens 25 statt bisher 20 Stunden Sprechzeit pro Woche anbieten. Dabei werden Hausbesuchszeiten angerechnet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Ärzte. Bestimmte Facharztgruppen wie Orthopäden, Haus-, Kinder- und Frauenärzten müssen künftig mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Terminvergabe anbieten.

Da mancherorts Mediziner fehlen, sollen in ländlichen Regionen Honorarzuschläge dafür sorgen, dass sich dort mehr Ärzte ansiedeln. Außerdem werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen zu herkömmlichen Arztpraxen anzubieten.

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