Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley (Archivbild)
epd-bild/Juergen Blume
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat den Anspruch auf Entschädigungen für nach dem Zweiten Weltkrieg strafrechtlich verfolgte Homosexuelle erweitert.
13.03.2019

Nach einer am Mittwoch inkraft getretenen Richtlinie können künftig bereits ein Ermittlungsverfahren oder eine Untersuchungshaft, an deren Ende jeweils ein Freispruch stand, Anlass für Leistungen sein, wie das Ministerium in Berlin mitteilte. Bislang wurden nur diejenigen entschädigt, die aufgrund des inzwischen abgeschafften Strafrechtsparagrafen 175 rechtskräftig wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden.

"Paragraf 175 hat auch die Leben derjenigen schwer belastet, die in Untersuchungshaft saßen oder gegen die lediglich strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden", erklärte Barley. Schon durch die bloße Existenz des Paragrafen seien viele Menschen in ihrem täglichen Leben erheblich diskriminiert worden. "Auch in diesen Fällen wird daher eine Entschädigung möglich sein", sagte sie. Damit geht sie nach eigenen Angaben "über das Gesetz hinaus".

Anträge auf Entschädigungen

Das Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller gilt seit 17. Juli 2017. Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden in der Bundesrepublik noch bis 1969 rund 50.000 Männer wegen ihrer Sexualität verurteilt. Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 komplett abgeschafft. Nach dem Rehabilitierungsgesetz erhalten Betroffene eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums haben bislang 133 Betroffene beim Bundesamt für Justiz Anträge auf Entschädigungen gestellt. Bewilligt wurden demnach Leistungen in Höhe von 433.500 Euro. Unter anderem das Land Berlin hatte sich über den Bundesrat für eine Ausweitung der Gruppe der Anspruchsberechtigten eingesetzt.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.