Anhängerin von Recep Tayyip Erdogan mit einer türkischen Flagge (Archivbild)
epd-bild/Guido Schiefer
Die Türkei verletzt mit jahrelangen Strafverfahren gegen Journalisten und Verleger wegen der Berichterstattung über verbotene terroristische Gruppierungen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit.
12.03.2019

Bis zu sieben Jahre dauernde strafrechtliche Verfahren setzten Medienschaffende trotz ergangener Freisprüche unter Druck, ihre Berichterstattung zu beschränken, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. (AZ: 52497/08 und weitere)

Die türkischen Behörden hatten gegen den mittlerweile in Köln lebenden türkischen Verleger Ali Gürbüz sieben strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das türkische Anti-Terror-Gesetz eingeleitet. Anlass waren elf zwischen den Jahren 2004 und 2006 veröffentlichte Artikel über die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK.

In den Texten ging es um Weihnachtswünsche der PKK, die Zahl der Opfer aus den bewaffneten Konflikten zwischen Armee und Kurden und Aussagen von Gefangenen, die zur Lösung des Kurden-Konflikts zu einem Dialog mit dem inhaftierten früheren PKK-Führer Abdullah Öcalan aufriefen.

Verstoß gegen Meinungsfreiheit

Die von den türkischen Behörden eingeleiteten Gerichtsverfahren dauerten fünf bis sieben Jahre. Gürbüz wurde 2011 freigesprochen.

Der Menschenrechtsgerichtshof sah in den langen Strafverfahren einen Verstoß gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Meinungsfreiheit. Mit solch langen Verfahren würden Medienschaffende systematisch unter Druck gesetzt. Es bestehe die Gefahr der Selbstzensur, erklärte das Gericht. Journalisten und Verleger würden über bestimmte Themen aus Angst vor Ermittlungen nicht mehr berichten.

Berichterstattung unterdrücken

Die türkischen Behörden zielten darauf ab, mit Hilfe des Anti-Terror-Gesetzes die Berichterstattung über verbotene terroristische Gruppierungen zu unterdrücken - unabhängig vom Inhalt der Artikel. Auf diese Weise werde die für eine demokratische Gesellschaft wichtige öffentliche Debatte behindert.

Hier habe es sich um unbedeutende Botschaften gehandelt, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dennoch habe Gürbüz jahrelang in Angst vor einer Verurteilung gelebt. Das Gericht sprach dem Verleger eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro zu.

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