Düsseldorf (epd). Ein "kleines" Quotengesetz führe nicht zu einem Kulturwandel, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. "Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich", sagte Studienautorin Marion Weckes in Düsseldorf.
Die Frauenquote gilt seit 2016 für große börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. In ihren Aufsichtsräten müssen mindestens 30 Prozent der Posten mit Frauen besetzt sein. Wird das bei einer Neubesetzung nicht beachtet, muss der Stuhl im Aufsichtsrat leer bleiben.
30,4 Prozent in Aufsichtsräten
Insgesamt lag der Studie zufolge der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent. 2017 waren noch 28 Prozent der Aufsichtsräte weiblich, 2005 lediglich 10,2 Prozent.
Bei den von der Frauenquote betroffenen 107 Firmen lag der Frauenanteil im Schnitt mit 33,2 Prozent etwas höher. Von ihnen bleiben aber 22 noch unter der 30-Prozent-Quote, wie es hieß. 85 Unternehmen weisen einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf, und nur 38 der 107 Unternehmen haben einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich. Die Spitzenpositionen mit besonders vielen Frauen erzielten der Fotodienstleister Cewe Stiftung (58 Prozent) und das Modeunternehmen Tom Tailor (50 Prozent).
Neun Prozent in Vorstandsposten
Trotz Quotenregelungen für die Aufsichtsräte sind Frauen immer noch deutlich seltener als Männer im Vorstand der Unternehmen. Anfang 2019 waren 43 Vorstandsposten (neun Prozent) mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. Da die Verträge von Vorständen in der Regel mehrjährige Laufzeiten haben, prognostiziert die Untersuchung keinen kurzfristigen Wandel bei den Vorstandsposten.
Die Unternehmen hätten bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung Maßnahmen ergreifen müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten zu qualifizieren, erklärte Weckes. Für eine größere Wirkung der Frauenquote sprach sich die Forscherin für eine Ausdehnung der Regelung auf alle großen Kapitalgesellschaften ab 250 Beschäftigte aus. Dann würde die Regelung in etwa 2.250 Unternehmen gelten.
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