Arzt während einer Visite (Archivbild)
epd-bild / Werner Krüper
Auf der Datenbank "Euros für Ärzte" hatten "Spiegel Online" und das Recherchezentrum "Correctiv" Zahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte veröffentlicht.
04.03.2019

Das Landgericht Gießen hat die Klage eines Arztes abgewiesen, der sich gegen eine Veröffentlichung von Informationen in der Datenbank "Euros für Ärzte" gewandt hatte. Die Richterin habe keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers gesehen, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

"Spiegel Online" und das Recherchezentrum "Correctiv" hatten in der Datenbank Zahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte veröffentlicht. Die Daten stammten "Spiegel Online" zufolge aus dem Transparenzkodex, einer Eigeninitiative des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen und des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie. Etwa 20.000 Ärzte und Fachkreisangehörige hätten zugestimmt, als Zahlungsempfänger genannt zu werden.

Kein Verstoß gegen Datenschutzrechte

Es gebe einen Widerstreit mit dem Interesse der Öffentlichkeit an Informationen und dem Recht auf freie Meinungsäußerung, sagte Gerichtssprecher Alexander Schmitt-Kästner weiter. Laut Gericht wurden in der Datenbank "keine unwahren Tatsachen verbreitet". Über diese Sponsoring-Verträge zwischen Arzt und Pharmaunternehmen dürfe berichtet werden. Das Gericht sah auch keinen Eingriff in die berufliche Tätigkeit des Arztes und keinen Verstoß gegen Datenschutzrechte.

Gegen das Urteil könne Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden.

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