Muslime beim Gebet (Archivbild)
epd-bild/Rolf Zoellner
Imame sollen nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig nur noch mit ausreichenden Deutschkenntnissen in der Bundesrepublik tätig sein dürfen.
04.03.2019

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Montag in Berlin, man plane eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung, um dies zur Einreisevoraussetzung zu machen. Die Beratung über die genauen Details der Regelung sei noch nicht abgeschlossen.

Die Sprecherin argumentierte, Geistlichen komme insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Zuwanderungszahl integrationspolitisch eine große Bedeutung zu. Die könne sich am besten entfalten, wenn die Geistlichen die deutsche Sprache sprechen. Die Regelung soll nach ihren Worten alle Geistlichen betreffen, die aus dem Ausland entsendet werden. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse könnte danach nicht nur von Imamen, sondern auch katholischen Priestern aus Drittstaaten verlangt werden.

Pläne gehen über den Koalitionsvertrag hinaus

Inwieweit das Vorhaben in der großen Koalition abgestimmt ist, blieb am Montag offen. Die Pläne gehen über den Koalitionsvertrag von Union und SPD hinaus. CDU-Vorstandsmitglied Carsten Linnemann hatte ein Visum für religiöse Prediger gefordert, das an Deutschkenntnisse gekoppelt ist.

In muslimischen Gemeinden in Deutschland predigen in aller Regel Imame aus dem Ausland, unter anderem weil die Moschee-Gemeinden in Deutschland nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen. Zudem steckt die Ausbildung deutscher Imame noch in den Kinderschuhen. Bei der Islamkonferenz im vergangenen November appellierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an die Gemeinden, bei der Ausbildung voranzukommen.

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