Giessener Ärztin Kristina Hänel (Archivbild)
epd-bild/Rolf K. Wegst
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will im Falle einer Zustimmung zum Kompromiss beim Strafrechtsparagrafen 219a weiter den Weg über die Gerichte beschreiten.
21.02.2019

"Wenn die Abstimmung so ausgeht wie erwartet, dann beeinflusst das ja meinen Gang zum Bundesverfassungsgericht nicht", sagte Hänel am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Gießen. Der Bundestag wollte am späten Donnerstagnachmittag über die geplanten Änderungen beim Werbeverbot für Abtreibungen entscheiden.

Die Allgemeinmedizinerin Hänel war auf Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das entfachte vor mehr als einem Jahr eine Debatte über den Paragrafen. Gegen das Urteil des Landgerichts Gießen hat Hänel Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt. Die Ärztin informiert auf der Internetseite ihrer Praxis darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.

Hänel äußerte sich kritisch zum Gesetzentwurf

Hänel hatte sich bereits nach Bekanntwerden des Kompromisses kritisch über den Gesetzentwurf geäußert. Unter dem Strich sei es weiterhin so, dass der Paragraf bestehen bleibe mit dem Aufruf, Ärzte anzuzeigen, sagte sie im Januar dem epd.

Union und SPD hatten in Berlin lange um einen Kompromiss zum Paragrafen 219a gerungen, der Ärzten ermöglichen soll, über Abtreibung zu informieren, ohne sich wegen des Vorwurfs der Werbung verantworten zu müssen. Der Entwurf der Koalition sieht vor, Ärzten zu erlauben, auf ihrer Internetseite mitzuteilen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen sollen sie aber auf staatliche Stellen und Listen verweisen, die neu eingerichtet werden sollen.

Aktionen von Abtreibungsgegnern

Die Gießener Stadtverordnetenversammlung wollte sich am Donnerstagabend mit der Möglichkeit einer Schutzzone um Hänels Praxis beschäftigen. Nach Angaben der Polizei gab es vor der Praxis in der Gießener Innenstadt Aktionen von Abtreibungsgegnern. Es habe sich jeweils um eine kleine Gruppe von fünf bis sechs Leuten gehandelt.

Über die Landesregierung solle geklärt werden, ob und wie ein Schutzabstand von 150 Metern vor der Praxis und vor der Beratungsstelle von Pro Familia in Gießen eingerichtet werden könne, sagte eine Sprecherin der Stadt dem epd. In dem Prüfantrag heiße es zur Begründung, dass dort wiederholt abgehaltene Mahnwachen die Persönlichkeitsrechte von Frauen einschränken könnten. Eine Schutzzone könne für einen Ausgleich zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten sorgen.

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