Die Quote, wie oft sich der Staat den Unterhalt von säumigen Elternteilen zurückholt, ist 2018 gesunken. Das Familienministerium verweist auf die gestiegene Zahl der Fälle, die ein Sinken der Quote erklärt. Verbesserungsbedarf sieht es trotzdem.
18.02.2019

Der Staat hinkt beim Eintreiben des Unterhaltsvorschusses von säumigen Elternteilen hinterher. Wie ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums am Montag in Berlin bestätigte, lag die sogenannte Rückholquote im vergangenen Jahr bei lediglich 13 Prozent.

2017 seien 19 Prozent der Mittel zurückgezahlt worden, 2016 sogar 23 Prozent. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Montag). Der Unterhaltsvorschuss geht an Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil seinen finanziellen Pflichten nicht nachkommt. Die Regelung wurde 2017 ausgeweitet. Nach Angaben des Familienministeriums ist danach die Fallzahl deutlich gestiegen - und die Quote entsprechend prozentual gesunken.

780.000 Alleinerziehende erhalten derzeit Unterhaltsvorschuss

Seit Mitte 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag unbefristet gezahlt. Zuvor wurde die Unterstützung nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes und für maximal sechs Jahre gewährt. Die Zahl der Fälle hat sich nach Angaben eines Sprechers des Bundesfamilienministeriums seitdem nahezu verdoppelt. 780.000 Alleinerziehende erhalten demnach derzeit für ihre Kinder Unterhaltsvorschuss. Das sind 370.000 mehr als vor der Reform.

Der prozentuale Anteil beim Rückgriff sei deshalb gesunken, erläuterte der Sprecher. Er betonte, dass der Staat insgesamt mehr Geld zurückgeholt hat: 2018 wurden 270 Millionen Euro zurückgezahlt, 2017 waren es 209 Millionen Euro.

Dennoch seien Verbesserungen beim Rückgriff auf die säumigen Väter nötig, betonte der Sprecher. Nach seinen Angaben beschäftigt sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Thema.

2018 gab der Staat nach Angaben des Bundesfamilienministeriums 2,1 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss aus. Der Bund beteiligt sich seit der Reform in Höhe von 40 Prozent an den Kosten, was 2018 einen Anteil von 841 Millionen Euro ausmachte. Für das Zurückholen des Geldes sind Länder und Kommunen zuständig.

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