Gegner des Prostitutionsschutzgesetzes bei einer Demonstration in Frankfurt im Jahr 2015: Bislang sind nur wenige Prostituierte sozialversichert. (Archiv)
epd-bild/Thomas Rohnke
Das 2002 verabschiedete Prostitutionsgesetz versprach mehr soziale Sicherheit für Prostituierte. Bislang ist es aber weitgehend wirkungslos geblieben, wie die Bundesregierung einräumt.
18.02.2019

Die staatlichen Bemühungen um eine bessere soziale Absicherung von Prostituierten sind bislang erfolglos geblieben. Im vergangenen Jahr waren bundesweit lediglich 76 Prostituierte bei den Sozialversicherungen gemeldet, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Insgesamt arbeiten demnach in Deutschland rund 200.000 Frauen als Prostituierte. Über die Zahlen hatte zunächst die Zeitung "Die Welt" (Montag) berichtet.

Mit dem Prostitutionsgesetz hatte die Bundesregierung 2002 unter anderem erreichen wollen, Prostituierte sozial und rechtlich besser zu stellen. Das Gesetz eröffnete Sexarbeiterinnen die Möglichkeit, sich regulär gesetzlich sozialversichern zu können. "Die verfolgten Ziele wurden aber nicht im Ansatz erreicht", sagte die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Gyde Jensen (FDP), der "Welt". "Eine messbare Verbesserung ist schlicht ausgeblieben."

Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig

Laut Bundesregierung ist die Aussagekraft der Erhebung allerdings eingeschränkt. Denn es sei davon auszugehen, dass viele Prostituierte sich nicht unter der offiziell dafür vorgesehenen Berufsgattung "Berufe für personenbezogene Dienstleistungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten" angemeldet hätten, sondern unter anderen Berufsgattungen, um ihre Tätigkeit weiterhin anonym ausüben zu können.

Auch das 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz - es ergänzt das Prostitutionsgesetz - zeigt der Regierungsantwort zufolge offenbar nur mäßige Erfolge. Seither müssen sich Prostituierte bei ihren Kommunen registrieren und sich regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Diese Anmeldung soll vor allem zum Schutz vor Zwangsprostitution dienen. Laut Bundesregierung meldeten sich jedoch im ersten Halbjahr nach dem Inkrafttreten erst 6.959 Frauen an.

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