Die beiden FDP-Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin und Jimmy Schulz sind mit einer Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorerst gescheitert.
14.02.2019

Das Verwaltungsgericht Köln wies am Donnerstag die Feststellungsklage ab, mit der die Politiker die Löschung von Daten auf Konten sozialer Netzwerke verhindern wollten. Die Klage richtete sich gegen das Bundesamt für Justiz. (AZ: 6 K 4318/18)

Das 2017 verabschiedete Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte. Es gibt den Plattformbetreibern vor, von Nutzern gemeldete Beiträge mit "offensichtlich rechtswidrigem" Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Für "rechtswidrige" Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen. Die Regelungen gelten für ausgewählte Strafrechtsparagrafen wie Volksverhetzung oder Beleidigung. Bei Verstößen gegen die Löschfristen kann das Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren gegen die Plattformbetreiber einleiten. Nutzer können sich bei der Behörde beschweren und Verstöße melden.

Abweisung aus prozessrechtlichen Gründen

Nach Ansicht der beiden FDP-Politiker, die Konten auf Facebook haben, ist das Gesetz verfassungswidrig. Das Gericht wies ihre Klage nun aus prozessrechtlichen Gründen zurück. Zum einen verwies es darauf, dass den Klägern durch das Gesetz bislang kein Nachteil entstanden und keine Daten von ihren Facebook-Konten gelöscht worden seien. Zudem gebe es kein konkretes Rechtsverhältnis zwischen dem Bundesamt und den Klägern, so dass die Politiker nicht gegen das Bundesamt klagen könnten. Überdies liege kein "qualifiziertes Feststellungsinteresse" für den von den Klägern beanspruchten vorbeugenden Rechtsschutz vor.

Mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Gesetzes befasste sich das Verwaltungsgericht nicht. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheiden würde.

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