Urheberrecht in der digitalen Welt ist eine komplizierte Materie.
epd-bild/Werner Krüper
"Neuland" nannte Angela Merkel einst das Internet, von "Wildwest" im Netz spricht ihr Parteifreund Axel Voss mit Blick auf das Urheberrecht. Mit einer maßgeblich von ihm verhandelten EU-weiten Reform solle dieser Zustand aber bald Geschichte sein.
14.02.2019

Das europäische Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist auf der Zielgeraden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Regierungen einigten sich am Mittwochabend in Straßburg auf eine Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt, wie Beteiligte erklärten. Die Reform umfasst auch Regelungen für Nutzerplattformen, bei denen Kritiker von Upload-Filtern sprechen. Parlament und Ministerrat müssen der Einigung noch zustimmen.

Nicht für individuelle Nutzer

Das Leistungsschutzrecht zielt vor allem auf Firmen wie Google, die mit dem Anzeigen von Texten oder Fotos anderer Urheber Geld verdienen, wenn sie beispielsweise aus Zeitungsartikeln zitieren. Es soll sie zur Entlohnung der Verlage zwingen. Laut Kommission sind davon die Links sowie "einzelne Wörter" und "sehr kurze Ausschnitte von Presseerzeugnissen" ausgenommen. Individuelle Nutzer seien gar nicht von der Regelung erfasst und könnten Links und Inhalte wie gewohnt in Sozialen Medien teilen, erklärte die Kommission.

Die möglichen Upload-Filter betreffen eher Dienste wie die zu Google gehörende Videoplattform Youtube. Hier soll das Gesetz eine Lizenzpflicht beziehungsweise Haftung der Dienste einführen, wenn ihre Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Auch hier gibt es laut Kommission Ausnahmen, wodurch zum Beispiel kleineren Start-up-Firmen weniger schwere Verpflichtungen auferlegt würden.

Gegen "Unterbutterung" von Rechteinhabern

Der federführende EU-Parlamentarier Axel Voss (CDU) äußerte sich erfreut über die Einigung. "Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden", erklärte er. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung ebenfalls. Das Leistungsschutzrecht gebe den Verlagen erstmals die Chance, "mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. "Es ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära."

Anders sieht es die Grünen-Fraktion im Europaparlament, deren Abgeordnete Julia Reda (Piratenpartei) eine der größten Gegenspielerinnen von Voss ist. Die Leistungsschutzrecht sei "äußerst fragwürdig", erklärten die Grünen. "Dieses Ergebnis wird zweifellos den Zugang zu Nachrichten einschränken und kleine Online-Zeitungen aus dem Geschäft drängen." Reda hatte bereits früher argumentiert, dass Suchmaschinen in Reaktion auf das neue Recht kleine Medien einfach aus den Ergebnissen herausnehmen könnten und so die Meinungsfreiheit leide.

Verbraucher kritisieren Reform

Auch die Regelung zu Artikel 13 wurde unterschiedlich aufgenommen. "Bisher haben Online-Plattformen keine rechtliche Verantwortung für die Nutzung und das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf ihrer Webseite übernehmen müssen. Damit ist künftig Schluss", erklärte Voss. So würden die Schöpfungen von Autoren und Künstlern unterstützt.

Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft GEMA äußerte sich ähnlich. "Dank der Richtlinie müssen Online-Plattformen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen", sagte GEMA-Chef Harald Heker. "Das ist seit Jahren überfällig."

Reda kritisierte hingegen, die Regelungen könnten zur Blockade auch völlig legaler Inhalte führen würden. "Upload-Filter funktionieren nicht, Algorithmen können den Unterschied zwischen Urheberrechtsverletzungen und legaler Weiterverwendung, wie zu Parodiezwecken, nicht erkennen." Auch der europäische Verbraucherschutzverband BEUC sprach von einer enttäuschenden und realitätsfernen Reform. "Es wird für Nutzer sehr viel schwieriger werden, ihre eigenen, nichtkommerziellen Musik-, Video- oder Fotowerke online zu teilen", erklärte BEUC in Brüssel.

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