Gern im Wartezimmer des Zahnarztes: Zwei Frauen verkürzen sich die Zeit mit "Lesezirkel"-Blättern.
epd-bild / Steffen Schellhorn
13.02.2019

Acht Lesezirkel-Anbieter müssen wegen verbotener Absprachen Bußgelder von insgesamt rund drei Millionen Euro zahlen. Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich bei der Kundenaufteilung abgesprochen zu haben, wie das Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mitteilte.

Lesezirkel-Unternehmer bieten Zeitschriften für Privatpersonen, aber auch für Geschäftskunden wie Arztpraxen, Friseursalons oder Gaststätten an. Dafür kaufen sie die Hefte von Verlagen auf und "vermieten" sie für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für eine Woche, an die Kunden.

"Preiswettbewerb vermieden"

"Die Absprachen der Lesezirkel-Anbieter zielten darauf ab, das gegenseitige Abwerben solcher geschäftlicher Kunden zu vermeiden", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt: "Durch die Kundenaufteilung wurde ein Preiswettbewerb zwischen den Lesezirkel-Anbietern vermieden".

Laut den Ermittlungen des Kartellamts hat sich die Firma Daheim-Liefer-Service GmbH, die deutschlandweit tätig ist, mit sieben regionalen Anbietern abgesprochen. Daheim-Liefer-Service habe mit den Firmen jeweils vereinbart, sich gegenseitig keine Bestandskunden im Geschäftsbereich abzuwerben. Diese Absprachen seien in der Regel durch die Vereinbarung abgesichert worden, dem Konkurrenten einen eigenen Kunden zu überlassen, sollte es dennoch zu einer Abwerbung kommen. "Durch diesen Ausgleichsmechanismus wurde der wirtschaftliche Anreiz für die Abwerbung von Kunden genommen", bemängelt die Wettbewerbsbehörde.

Anonymer Hinweis

Zwei Unternehmen hätten mit der Behörde kooperiert und zahlen deswegen ermäßigte Geldbußen, teilte das Kartellamt mit. Mit allen Anbietern sei das Verfahren einvernehmlich beendet worden, die Bußgelder sind demnach rechtskräftig. Die Verfahren wurden laut der Behörde nach einem anonymen Hinweis im Jahr 2016 eingeleitet.

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