Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel (Archivbild)
epd-bild/BSG
Mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz soll auch das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung bestimmen können, welche Behandlungsmethoden die Krankenkassen bezahlen müssen. BSG-Präsident Schlegel sieht das kritisch.
05.02.2019

Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, warnt vor einem Eingriff des Bundesgesundheitsministeriums in die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. "Wenn ich etwas kaputt mache, muss ich überlegen, was kommt danach", sagte Schlegel am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz des obersten Sozialgerichts in Kassel zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Bundesregierung.

Bislang entscheidet allein der Gemeinsame Bundesausschuss

Danach soll auch das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung künftig bestimmen können, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Krankenkassen den Versicherten bezahlen müssen, unabhängig davon, ob die Methoden die nötige Qualität bieten oder wirtschaftlich sind. Bislang entscheidet allein der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die von den Kassen zu erbringenden Leistungen. In dem Gremium, das Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist, sind Ärzte, Kliniken, Krankenkassen und Versicherte vertreten.

Die Arbeit des G-BA habe sich in der Praxis bewährt, sagte Schlegel. Entscheide nun auch das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung, welche Behandlungsmethoden von den Kassen bezahlt werden müssen, bestehe die Gefahr, dass Lobbygruppen vermehrt Einfluss nehmen.

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