Trauer nach der Loveparade-Katastrophe 2010 am Unglücksort
epd-bild / Jörn Neumann
Keine Einstimmigkeit im Loveparade-Verfahren: Die Staatsanwaltschaft und sieben Angeklagte unterstützen den Vorschlag des Gerichts, das Verfahren einzustellen. Doch drei weitere Angeklagte sehen das anders. Sie hoffen weiter auf einen Freispruch.
05.02.2019

Der Prozess um das Loveparade-Unglück vor dem Duisburger Landgericht wird fortgesetzt. Drei der zehn Angeklagten erklärten sich am Dienstag in Düsseldorf nicht mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden. Für die damaligen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, sie sollten jeweils etwa 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, da bei ihnen eine "mittlere Schuld" angenommen werden könne.

Der Vorsitzende Richter Mario Plein kündigte eine baldige Entscheidung an, ob die Verfahren gegen sieben weitere Angeklagte eingestellt werden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch sieben der Angeklagten hatten sich für eine Einstellung des Prozesses ausgesprochen.

Erforderliches Beweisprogramm nicht zu absolvieren

Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff erklärte, auch bei größter Anstrengung sei das für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm nicht bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zu absolvieren. Bis zum 28. Juli 2020 müssten noch mehrere Hundert Zeugen gehört und weitere Beweise ins Verfahren eingebracht werden, die Grundlage für ein relevantes Gutachten waren.

Zudem sei ein wesentliches Ziel des im Dezember 2017 gestarteten Prozesses bereits erreicht: die öffentliche Aufklärung der Ursachen des Unglücks. Von einer weiteren Beweisaufnahme sei nur ein "begrenzter zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten", erklärte der Oberstaatsanwalt. Nach Einschätzung des Gerichts ist das Unglück auf "kollektives Versagen" zurückzuführen, die individuelle Schuld der Angeklagten schätzen die Richter als gering oder mittelschwer ein.

Recht auf Rehabilitation

Die Anwältin eines ehemaligen Mitarbeiters des Veranstalters hingegen kritisierte diese Differenzierung. Ihrem Mandanten sei nicht verständlich, warum seine Schuld im "mittleren Bereich" anzusiedeln sei. "Unser Mandant ist nicht der Stellvertreter all jener, die Fehler gemacht haben", betonte sie und verwies auf die Anzahl von Fehlern, die im Gesamtbild gewichtet und bewertet werden müssten.

Der Anwalt des damaligen Produktionsleiters betonte das Recht auf Rehabilitation des Mannes. Die Geldauflage stelle eine Sanktion und Genugtuung für begangenes Unrecht dar, auch wenn sie strafrechtlich nicht relevant bleibe. Daher lehne sein Mandant eine Einstellung als "Beendigungsverfahren mit Selbstunterwerfung" ab und hoffe weiterhin auf einen Freispruch wegen seiner Unschuld.

Vor Gericht stehen vier Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bedienstete der Stadt Duisburg, darunter der ehemalige Baudezernent. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bei einer Massenpanik auf dem Techno-Festival starben am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen, mehr als 600 wurden verletzt. Das Hauptverfahren findet aufgrund seiner Größe nicht in den Räumen des Duisburger Landgerichts, sondern in den Düsseldorfer Messehallen statt.

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