Alleinerziehende erhalten die staatliche Finanzhilfe, wenn das andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt (Symbolbild).
epd-bild/Maike Gloeckner
Für immer mehr Kinder und Jugendliche zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss. Die Linksfraktion kritisiert die Anrechnung von Hartz-IV-Leistungen.
04.02.2019

Ende September 2018 wurde für rund 780.000 Minderjährige ein Unterhaltsvorschuss gezahlt, wie aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Ein Jahr zuvor waren es noch 520.000 gewesen. Zunächst hatte das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Montag) über die Zahlen berichtet. Der Kreis der Anspruchberechtigten war Mitte 2017 ausgeweitet worden.

Rund 360.000 Kinder und Jugendliche - und damit fast die Hälfte - erhielten im September 2018 zusätzlich Hartz-IV-Leistungen, auf die der Unterhaltsvorschuss vollständig angerechnet wird. Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann kritisierte die Anrechnungspraxis. "Es ist haarsträubend, wenn sich die Jugendämter mit Anträgen der Jobcenter herumschlagen müssen, die nur darauf abzielen, Kosten bei Hartz IV einzusparen", erklärte die Vorsitzende des Bundestagsfamilienausschusses: "Den Betroffenen bringt das keinen Cent mehr in der Tasche."

System gehört "auf den Prüfstand"

Währenddessen müssten Kinder, die auf den Unterhaltsvorschuss dringend angewiesen seien, monatelang auf die Bewilligung der Anträge warten. "Das System der Familienleistungen gehört deshalb insgesamt auf den Prüfstand", forderte Zimmermann.

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten die staatliche Finanzhilfe, wenn das andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Die Vorgaben für den Unterhaltsvorschuss waren zuletzt deutlich ausgeweitet worden. Seit dem 1. Juli 2017 besteht der Anspruch bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

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